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DEIN NÄCHSTER SCHRITT

AUSBILDUNG 2027

comp 66450 Bexbach - Deutschland
Pflegefachmann/-frau (Ausbildung) Ausbildung Vollzeit ab 01.10.2027
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Beschreibung

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst mit einem leistungsstarken Team von über 50 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir pflegen, beraten und versorgen unsere Kunden in ihrer gewohnten h...
Vollständige Beschreibung anzeigen:

Arbeitgeber: Oekum.Sozialstation Bexbach e.V.

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst mit einem leistungsstarken Team von über 50 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir pflegen, beraten und versorgen unsere Kunden in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Unsere Leistungen sind die medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, Verhinderungspflege, Leistungen der Pflegeversicherung, Entlastungsleistungen sowie Beratung und Schulungen

Wir bieten in unserer Einrichtung für das Ausbildungsjahr 2027 den neuen Ausbildungsberuf Pflegefachmann/-frau (m/w/d) an.
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Was macht man in diesem Beruf?

Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen versorgen sie z.B. Wunden und verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen. Sie pflegen hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen und beraten diese z.B. in Pflegetechniken. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre, der Theorieteil findet in der Berufsschule statt.

Zugangsvoraussetzungen:

1. Mittlerer Schulabschluss
2. Hauptschulabschluss plus erfolgreich abgeschlossene

- mindestens zweijährige Berufsausbildung
- mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung gemäß den Mindestanforderungen der Arbeits- u. Sozialministerkonferenz bzw. Gesundheitsministerkonferenz
- "alte" Helfer-Ausbildungen nach Landesrecht (Beginn bis 31.12.2019)

3. Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
4. Führerschein B wünschenswert

Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden (nicht älter als drei Monate).
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Ref-Nr.: 14071446
Aktualisiert: 23.10.2026
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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