Beschreibung
Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für die
Sachbearbeitung in der Online Sachfahndung (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt nach EG 11 TV-L.
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Unterstützung bei Ermittlungen in Datennetzen (sachorientierte Fahndung)
- Unterstützung bei der Durchführung komplexer offener und verdeckter Fahndungen/Ermittlungen in IT-gestützten und in sozialen Netzwerken
- Durchführung von Open-Source-Intelligence Analysen
- Entwicklung von Ermittlungs- und Analysestrategien zum Auffinden von inkriminierten Gütern
- Durchführung des aufgabenspezifischen Controlling
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- abgeschlossenes FH- oder Bachelor-Studium der Fachrichtung Informatik, Technische Informatik, IT-Sicherheit, Informations- und Kommunikationstechnik, digitale Medien, Informationsanalyse, Kommunikations- und Medienwissenschaften, Journalismus oder vergleichbare Fachrichtungen oder
- staatlich geprüfte Technikerin/staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Informatik oder
- sonstige vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Zusatzqualifikationen und nachgewiesenen gleichwertigen Fähigkeiten mit entsprechender einschlägiger Berufserfahrung in den letzten drei Jahren (z.B. IT-Systemtechnikerin/IT-Systemtechniker, Fachinformatikerin/Fachinformatiker) oder vergleichbar
- Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Nachweis des Sprachniveaus B2 oder besser)
Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte der vollständigen Stellenanzeige im Bewerbungsportal.
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Stellenanzeige: Sachbearbeitung in der Online Sachfahndung (w/m/d) | Jobportal | Polizei Nordrhein-Westfalen
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- ein Anschreiben
- ein aktueller Lebenslauf
- Nachweis des abgeschlossenen Studiums bzw. der geforderten Berufsausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- Nachweis der Englischkenntnisse
- ggfs. Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
- ggfs. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S. d. § 2 SGB IX.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
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