Beschreibung
Stellvertretende Leitung für den Leitungsstab (w/m/d)
(Kennziffer 25-25)
Der Leitungsstab gliedert sich in die Bereiche „Recht, Datenschutz,
G-10-Aufsicht“, „Kontrolle nachrichtendienstlicher Mittel“ und „Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen“. Die Leitung des Leitungsstabs obliegt
dem Vizepräsidenten des LfV.
Ihre Aufgaben:
- Vertretung des Vizepräsidenten bei der Koordination der Stabsbereiche und
bei Grundsatzfragen im Zuständigkeitsbereich
- Wahrnehmung eigenständiger fachlicher Leitungsaufgaben insbesondere im
Stabsbereich „Recht, Datenschutz, G-10-Aufsicht“
- Vertretung des Leitungsstabs im Verfassungsschutzverbund und gegenüber
externen Stellen, insbesondere gegenüber dem Innenministerium
Unsere Anforderungen:
- Erfahrung in nachrichtendienstlicher Arbeit
- Sichere Anwendung von Rechtsvorschriften
- Befähigung zu konzeptioneller Arbeit
- Ausgeprägte Kommunikations-, Steuerungs- und Organisationsfähigkeiten
- Fähigkeit zur zielorientierten Gesprächs- und Verhandlungsführung
- Überdurchschnittliche schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Sicheres Auftreten nach innen und außen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich qualifizierte Beamtinnen und Beamte des höheren
Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg mit der Befähigung zum Richteramt. Die
Stelle ist nach Bes. Gr. A 15 LBesGBW bewertet. Es können jedoch nur
Bewerbungen bis Bes. Gr. A 14 berücksichtigt werden, weil aktuell nur eine
Stelle bis zur Bes. Gr. A 14 LBesGBW zur Verfügung steht.
Unser Angebot an Sie:
Wir bieten Ihnen eine sinnstiftende, verantwortungsvolle sowie krisensichere
Tätigkeit zum Schutz unserer Demokratie. Es erwartet Sie ein umfassendes
Onboarding-Konzept sowie eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsangeboten.
Darüber hinaus genießen Sie flexible Arbeitszeiten, erhalten einen
Mobilitätszuschuss (JobTicket BW, JobBike BW) und können anteilig auf
Arbeitszeit Dienst- und Präventionssportangebote wahrnehmen. Während der Dauer
einer Verwendung beim LfV wird eine monatliche Sicherheitszulage i. H. v. ca.
200,- EUR gewährt.
Was sonst noch wichtig ist:
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die grundsätzlich
teilbar ist. Da wir den Anteil von Frauen erhöhen wollen, werden diese
ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und
ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden begrüßt und bei im
Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Nach § 10
Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg haben sich die
Bewerberinnen und Bewerber vor der Aufnahme der Tätigkeit einer erweiterten
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zu unterziehen. Zwingende
Voraussetzung für eine Einstellung im LfV ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
Kontakt:
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne Frau Ferrari (Leiterin
Personalreferat) entweder unter Tel. 0711/9544-323 oder per E-Mail unter
Personal@lfvbw.bwl.de (nur für Rückfragen – keine Bewerbungen) zur Verfügung.
Wo kann ich mich bewerben?
Ihre aussagefähige Bewerbung nehmen wir ausschließlich über unser
Online-Bewerberportal auf unserer Homepage bis zum 06.01.2026entgegen. Wir
freuen uns auf Ihre Bewerbung.