Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum 01.08.2025 im Staatlichen Schulamt Greifswald die Stelle einer Schulrätin bzw. eines Schulrates zur Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Grundschulen, Regionale Schulen, Regionale Schulen mit Grundschulen sowie Förderschulen gemäß § 97 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern unbefristet im Rahmen eines Wissenstransfers zu besetzen.
Der Dienstort ist in Greifswald.
Ihre Aufgaben
- Wahrnehmung der Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über allgemeinbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich I sowie über Förderschulen im Zuständigkeitsbereich
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen der obersten und unteren Schulaufsicht
- Wahrnehmung von Generalien/ Arbeitsschwerpunkten
- Aufsicht über Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Schulleitungen
- Beratung und Unterstützung der Schulen
- Zusammenarbeit mit dem Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS)
- Zusammenarbeit mit dem Unterstützungssystem im Institut für Qualitätsentwicklung M-V
- Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen u. a. bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften der obersten Schulaufsicht
- Planung und Verwaltung der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte
Ihr Profil
- Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik oder - soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen - eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik bzw. eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Als gleichwertig werden insbesondere die Qualifikationen gemäß KMK-Beschluss "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung angesehen
- Ferner werden außerhalb von Deutschland ausgebildete Lehrkräfte mit einer Gleichwertigkeits-feststellung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- und Realschulen, Grundschulen oder Sonderpädagogik nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig angesehen
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung gemäß der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung M-V (BildDLaufbVO MV) vom 21.01.2014 oder
- die Bereitschaft, die erforderliche Qualifizierung nach Maßgabe der Rechtsverordnung auf Grundlage des § 20 Absatz 2 Nummer 3 des Lehrerbildungsgesetzes zu absolvieren
Bitte "Weiterführende Informationen" beachten!!!
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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Letztes Update:
18.07.2025
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