Ausbildung z. Heilpraktiker/in
Die staatliche Zulassung als Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist neben der ärztlichen Approbation die einzige gesetzliche Möglichkeit, heilkundlich tätig zu werden.
Die alternativen Diagnose- und Therapieverfahren werden unter dem Begriff Naturheilkunde / Naturheilverfahren zusammengefasst. Dazu
gehören altbewährte Rezepte der heimischen Volksheilkunde, Methoden aus fremden Kulturkreisen sowie Erkenntnisse und Verfahren aus
aktueller Forschung und moderner Medizintechnik.
Die Methoden des Heilpraktikers folgen drei grundlegenden Prinzipien:
Sie nutzen die natürlichen Abwehrkräfte, stimulieren und aktivieren sie.
Sie wirken ganzheitlich und berücksichtigen stets das Zusammenspiel von Seele, Geist und Körper.
Sie haben keinerlei schädliche Nebenwirkungen.
Zu den Behandlungs- und Heilmethoden des Heilpraktikers zählen u.a.:
Akupressur
Akupunktur
Ausleitungsverfahren
Atemtherapie
Autogenes Training
Ayurveda
Bioresonanztherapie
Osteopathie
manuelle Therapien
Eigenbluttherapie
Enzymtherapie
Ernährungstherapie
Homöopathie
Irisdiagnose
Kinesiologie
Magnetfeldtherapie
Neuraltherapie
NLP
Phytotherapie
Psychosomatik
Psychotherapie
Sauerstofftherapie
Schüßler Salze
TCM
Die Ausbildung z. Heilpraktiker entspricht den Vorgaben der am 21.03.2018 in Kraft getretenen Leitlinien zur Überprüfung von HeilpraktikeranwärterInnen nach § 2 Heilpraktikergesetz und schließt mit dem Paracelsus Teilnahmezertifikat ab. Nach bestandener Prüfung beim Gesundheitsamt erhalten Sie die amtliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde und dürfen sich Heilpraktiker/in nennen.
Basislehrgang:
Propädeutik:
- Terminologie
- Zelle
- Gewebe
- Organsysteme
- Allgemeine Pathologie
Anatomie / Physiologie:
- Blut
- Herz / Kreislauf / Gefäße
- Respirationstrakt
- Niere / Harnableitendes System
- Verdauungsapparat
- Leber / Gallensystem
- Skelettsystem
- Muskelsystem
- Hormonsystem
- Nervensystem
- HNO-System
- Auge
- Haut
Mikrobiologie, Infektionslehre
Immunologie, Immunpathologie
Infektionskrankheiten
Geschlechtsorgane
Injektionstechniken
Labordiagnostik
Anamnese, Körperliche Untersuchung
Notfallmedizin
Rechts- u. Berufskunde
Praxisführung
Erste-Hilfe-Kurs
Degenerative Erkrankungen
Allergische Erkrankungen
Wasser-, Elektrolyt-, Säure-Basenhaushalt
Stoffwechsel- u. Mangelerkrankungen
Praktische Naturheilkunde:
- Naturheilkundliche Diagnostik
- Homöopathie
- Akupunktur
- Manuelle u. Physikalische Therapien
- Neural- u. Phytotherapie
Die Qualitäts-Zertifizierung der Paracelsus Schulen nach DIN ISO 9001:2015 und AZAV gibt Berechtigten die Möglichkeit der Finanzierung des Studiums durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter, die Deutsche Rentenversicherung, das Berufsförderungswerk der Bundeswehr oder Auffanggesellschaften der Industrie.
Mehr auf www.paracelsus.de
Staatliche Prüfung (Gesundheitsamt)
Heilpraktiker
Mindestalter (für die Erlaubniserteilung) 25 Jahre
Hauptschulabschluss
Gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausbildung und -Ausübung (ärztliches Gesundheitszeugnis)
Amtliches Führungszeugnis ohne Eintrag von Vorstrafen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können, nicht älter als 3 Monate
EU- und ausländische Mitbürger mit Aufenthaltserlaubnis können die Zulassung ebenfalls erwerben
Pflegeberufe, medizinisch Interessierte, Praxisgründer
9048.00 EUR