IHK-Prüfung
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel (IHK)
Bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter und andere Kostenträger möglich.
Sie werden laut Berufsbildungsgesetz in einem anerkannten Ausbildungsberuf zur Externenprüfung zugelassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über 4,5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Ausbildungszeiten in anderen Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind die Anmeldung zur Abschlussprüfung, ein Lebenslauf und Arbeitszeugnisse als Nachweis Ihrer Berufspraxis bei der IHK einzureichen.
Interessenten/-innen ohne Berufsabschluss, die einen anerkannten Berufsabschluss erwerben möchten
IHK, IAL
0.00 EUR