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Tätigkeit:
Fachpraktiker/-innnen für Holzverarbeitung arbeiten vor allem in Betrieben der Bau- oder Möbeltischlerei und in der Holz verarbeitenden Industrie. Als Fachkräfte sind sie beispielsweise in der Möbelfertigung sowie in der Herstellung von Fenstern, Türen, Treppen und Holzverkleidungen tätig. In der Werkstatt schneiden sie die Hölzer und verschiedene Holzwerkstoffe maßgerecht zu. Sie behandeln die Holzoberflächen durch Hobeln oder Schleifen und führen Furnierarbeiten aus. Einzelteile verbinden sie mittels Leimen oder Schrauben. Holzverarbeiter/innen helfen mit beim Zusammenbau von Holzkonstruktionen, erledigen Reparaturarbeiten und bauen einfache Werkstücke nach vorgegebenen Werkzeichnungen selbstständig zusammen. Auch die Reinigung, Wartung und Instandhaltung der Holzverarbeitungsmaschinen und Werkzeuge fällt in ihren Aufgabenbereich. Auf der Baustelle führen Holzverarbeiter/innen vorwiegend Einbau- und Montagearbeiten aus. Sie setzen Türen und Fenster ein, bringen Wand- und Deckenverkleidungen an, montieren Treppen oder verlegen Böden. Das Anbringen von Tür- und Fensterbeschlägen oder das Einsetzen von Glasscheiben gehört hier ebenso zu den Aufgaben wie das Aufbringen von Lasuren und Lacken zur Oberflächenversiegelung und zum Oberflächenschutz.
Abschlussprüfung gemäß BBiG
Fachpraktiker für Holzverarbeitung
Nach § 112 SGB III
Schulbildung
Erwünscht/bevorzugt: Hauptschulabschluss
Sonstige Voraussetzungen
Bewilligter Reha-Antrag, Reha 202
Junge Menschen mit körperlicher und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung
Individuell nach Förderplan
07.45 - 16:30 Uhr
HWK Trier