Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Zerspanungsmechanik/zur Fachpraktikerin Zerspanungsmechanik gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
ABSCHNITT A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse;
2. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk-,Betriebs- und Hilfsstoffen;
3. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen;
4. Warten von Betriebsmitteln;
5. Steuerungstechnik;
6. Anschlagen, Sichern und Transportieren;
7. Kundenorientierung;
8. Planen des Fertigungsprozesses;
9. Arbeiten mit Programmen an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen;
10. Einrichten von Werkzeugmaschinen;
11. Herstellen von Werkstücken;
12. Überwachen von Fertigungsabläufen;
13. Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme in der betrieblichen Ausbildung.
ABSCHNITT B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
4. Umweltschutz;
5. Betriebliche und technische Kommunikation.
Die Qualifikationen nach Absatz 2 sind mindestens in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:
1. Drehmaschinensysteme
2. Fräsmaschinensysteme
Das Einsatzgebiet wird von den Betrieben und Bildungseinrichtungen festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen vermittelt werden können.
Der Berufsschulunterricht wird im dualen System von den Beruflichen Schulen des Kreises Nordfriesland erteilt.
Über den Berufsschulunterricht hinaus erhält der/ die Auszubildende bei Bedarf zusätzlich fachspezifischen Förderunterricht im TSBW-eigenen Lernzentrum.
IHK-Prüfung (§ 66 BBiG)
Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik
individuelle Einzelförderung, je nach Handicap
Jede Person, bei Zweifeln an der Eignung kann im Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk vor Aufnahme eine individuelle Abklärung erfolgen
Menschen mit Behinderungen, Benachteiligte
sind möglich, je nach Ausbildungsverlauf
Die Anzahl der unterrichtsfreien Tage richtet sich nach der zuständigen Berufsschule.
IHK