Bei der integrativen Ausbildung obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische und die fachpraktische Unterweisung. Die Auszubildenden absolvieren während ihrer Ausbildungszeit mehrwöchige, betriebliche Praktika.
Die Ausbildung umfasst unter anderem:
- Ausbildung nach den aktuell gültigen Ausbildungsrahmenplänen und -ordnungen
- Sozialpädagogische Begleitung bei der Bewältigung individueller Problemlagen
- Individuelle Planung und Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten
- Spezielle Förderangebote zur Entwicklung und Stabilisierung der Persönlichkeit des Auszubildenden
- Förderung von Schlüsselkompetenzen
- Aufarbeitung von Schwächen in den Elementarfächern Lesen, Schreiben, Rechnen
- Gezielte Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung
- Behindertenspezifische Angebote
Was macht ein/e Metallbauer/-in?
- Grundlegende Arbeitstechniken der Metallbearbeitung
- Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen
- Herstellen von Bauteilen und Bauelementen für Metallbau- und/oder Stahlkonstruktionen
- Montieren, Prüfen und Einstellen von Schließ- und Sicherheitssystemen
Gesellenbrief
Die Förderung erfolgt durch örtliche Agentur für Arbeit.
Der Zugang erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit.
Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene (§19 SGB III), die für bestimmte Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Art und der Schwere ihrer Behinderung besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen
Mo-Do 07:30-16:30, Fr 07:30-15:30