Ausbildung in Teilzeit!
Die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher in Teilzeitform dauert vier Jahre und gliedert sich in eine Ausbildung von drei Schuljahren mit Theorie- und Praxisanteilen an der Fachschule für Sozialpädagogik und ein durch die Schule begleitetes berufsbezogenes Praktikum von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Die Ausbildung befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz.
Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform sind unter anderem:
• Realschulabschluss oder Fachschulreife oder Versetzungszeugnis in Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums und
• der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1 BKSP) oder Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in und
• der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Möglich sind unter anderem auch:
• 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung und
• Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder
• abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder
• Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von drei Jahren oder
• mind. 2-jährige Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern bzw. Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung