In der Einjährigen Berufsfachschule Elektrotechnik wird eine breit angelegte, grundlegende berufliche und allgemeine Bildung vermittelt. In den Lernfeldern der Fachtheorie und Fachpraxis wird der Schwerpunkt auf den Erwerb eines berufsfeldbreiten grundlegenden Wissens und grundlegender Qualifikation im Zusammenhang mit berufsfeldtypischen Handlungsabläufen belegt. Der Unterricht orientiert sich deshalb an beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen.
In die einjährige Berufsfachschule Elektrotechnik kann nur aufgenommen werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen höherwertigen Abschluss nachweisen kann. Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der Zahl der vorhandenen Unterrichtsplätze und den Zeugnissen der Bewerberinnen und Bewerber. Ein großer Wert wird auf gute Noten im Arbeits- und Sozialverhalten gelegt.
Bei der Wahl eines Ausbildungsberufes im Elektrobereich sind gute Kenntnisse in Mathematik und Physik erforderlich, um den erfolgreichen Abschluss in einem der Elektroberufe zu gewährleisten. Im Gegensatz zu einer Vielzahl von anderen Berufen wird dem Schüler/der Schülerin bzw. dem/der Auszubildenden in diesem Berufsfeld ein hohes Maß an theoretischem Verständnis abverlangt.
Die Anmeldung muss bis zum 15. Februar eines jeden Jahres erfolgen. Mit dem Anmeldeformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
- unterschriebenes Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis(se) bzw. letztes Halbjahreszeugnis (beglaubigte Fotokopie)
In die BFS ist jeweils vor den Herbst- und Osterferien eine zweiwöchige betriebliche Ausbildung integriert (Praktikum), für das der Schüler als Absolvent der BFS selber Sorge trägt. Hier besteht die Möglichkeit, u.a. den zukünftigen Ausbildungsbetrieb kennenzulernen. Die Schüler werden während dieser Zeit von ihren Lehrern betreut.
Am Ende des Ausbildungsjahres findet sowohl eine theoretische wie eine praktische Prüfung statt. Nach erfolgreichem Abschluss kann eine Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem (Betrieb/ Schule) aufgenommen werden, wobei das erfolgreich abgeschlossene Jahr von den Ausbildungsbetrieben als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden kann.
eine theoretische wie eine praktische Prüfung
Mindestens Hauptschulabschluss