Was macht man in diesem Beruf?
Fachpraktiker/innen für personale Dienstleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag. Sie kümmern sich zum Beispiel um die Wäsche, kaufen ein und sorgen dafür, dass genug Vorräte an Lebensmitteln da sind.
Sie bereiten auch das Essen zu und servieren es. Fachpraktiker/innen für personale Dienstleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen auch bei der Körperhygiene. Sie helfen ihnen zum Beispiel dabei, sich das Gesicht zu waschen und einzucremen oder die Zähne zu putzen. Außerdem messen Fachpraktiker/innen für personale Dienstleistungen bei den pflegebedürftigen Menschen den Puls oder die Temperatur und schreiben die Messergebnisse auf.
Wo arbeitet man?
Senioren oder Pflegeheime
Privathaushalte
Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
Arbeitsorte:
Patientenzimmer
Großküchen
Wasch- und Geräteräume
Was ist wichtig?
Gute körperliche Konstitution (z.B. bei Reinigungsarbeiten)
Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Umgang mit Patienten)
Handgeschick (z.B. beim Schneiden von Gemüse)
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für personale Dienstleistungen kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.
Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.
Was lernt man in der Ausbildung?
wie man Essen zubereitet
wie man Räume und Materialien reinigt und wie man Textilien repariert
wie man beim Einkaufen, bei der Planung und der Vorratshaltung mitarbeitet
welche Pflegemittel man in der Kosmetik und Körperpflege einsetzt
wie man Menschen im Alltag unterstützt, wie man Einkäufe und Besorgungen nach Anweisung erledigt und wie man Aufträge entgegennimmt, ausführt oder weitermeldet
wie man dabei mitarbeitet, Räume zu gestalten
was im Kontakt mit Kunden wichtig ist
wie man respektvoll mit kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen umgeht
wie man mit Krankheit, Alter und Tod umgeht
wie man pflegebedürftige Menschen beim Essen, in der Körperpflege und beim Gehen und Bewegen unterstützt
Abschlussprüfung gemäß § 66 BBiG
Fachpraktiker/in für personale Dienstleistung
Förderung durch andere Reha-Träger möglich, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach SGB IX und SGB III.
Anmeldung über Reha-Berater, Vorliegen der Ausbildungsfähigkeit
Behinderte, insbesondere lernbehinderte Rehabilitanden, andere behinderte Menschen auf Anfrage
Die Förderberufsschule befindet sich im Haus. Die pflegerische Ausbildung findet im einrichtungsnahen Bezirksklinikum statt.
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 16.40 Uhr. Teilzeitbeschulung an 2 Tagen pro Woche.
IHK Mittelfranken