Unsere Pflegeschule existiert seit 1923 und bietet Platz für 200 Auszubildende zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Ab dem 01.09.2024 bieten wir jährlich zusätzlich 25 Ausbildungsplätze zur Pflegehilfe an. Neben dem theoretischen Unterricht an der Schule gibt es auch verschiedene Einsätze auf den Stationen in unseren Kliniken.
Pflegehelfer arbeiten eng mit Pflegefachpersonen zusammen. Gemeinsam mit den Pflegefachpersonen wird sich um die zu pflegenden Patienten gekümmert und zwar auf unterschiedliche Art und Weise. So wird zum Beispiel bei der täglichen Nahrungsaufnahme, beim Anziehen oder auch der Körperpflege unterstützt. Darüber hinaus werden die Vitalzeichen kontrolliert oder überprüft, ob die Pflegemittel ausreichend vorhanden sind.
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/ zum KPH ermöglicht die Aufnahme einer 3-jährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
Die Ausbildung zur / zum Pflegehelfer*in wird in Vollzeit über die Dauer von einem Jahr absolviert. Sie gliedert sich in wechselnden Phasen theoretischer, fachpraktischer und praktischer Ausbildung mit:
700 Stunden theoretischem Unterricht
900 Stunden praktischer Ausbildung
Der theoretische und praktische Unterricht wird in über den gesamten Ausbildungszeitraum festgelegten Blockabschnitten angeboten. Dies macht es notwendig, dass auch der jeweilige Jahresurlaub im Vorfeld für den ganzen Jahrgang festgelegt wird.
Die Ausbildung beginnt jährlich zum 1.9.
Die fachpraktische Ausbildung führen wir in unserem eigenen Skills-Lab-Pflegezimmer durch. Hierfür haben wir spezifische Simulationstrainings erarbeitet. Diese unterstützen die Verbindung zwischen theoretischen Inhalten und der praktischen Ausbildung. Darüber hinaus bereiten die Trainingseinheiten die Auszubildenden optimal auf die Praxiseinsätze vor und fördern im besonderen Maße die Patientensicherheit.
Ebenfalls finden jeden Donnerstag geplante und strukturierte Praxisanleitungen zu speziellen Themen der Pflege statt. Die Praxisanleitungen finden in Kleingruppen statt und werden von erfahrenen Mitarbeitenden der Abteilungen sowie von Bereichsleitungen und Praxisanleitenden durchgeführt.
Innerhalb der Ausbildung durchlaufen Sie verschiedene Einsätze auf den Stationen in unseren Kliniken:
Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie
Klinik für Anästhesiologie, Operative Intensiv- und Notfallmedizin
Klinik für Augenheilkunde
Klinik für Gefäßchirurgie
Klinik für Geriatrie
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Klinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie
Klinik für Dermatologie
Klinik für Herzchirurgie
Klinik für Innere Medizin, Hämato-Onkologie, Nephrologie, Infektiologie und Rheumatologie
Klinik für Kardiologie, Pneumologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin
Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie, Diabetologie und Gastrointestinale Onkologie
Klinik für Neurologie
Klinik für Strahlentherapie
Klinik für Urologie
Auch sind praktische Einsätze bei Kooperationspartnern wie etwa ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen, psychiatrische Einrichtungen sowie pädiatrischen Kliniken und Pflegediensten eingeplant.
seit März 2022:
1. Lehrjahr - 1.140,26 € zzgl. Jahressonderzahlung (90 Prozent der Ausbildungsvergütung) sowie vermögenswirksame Leistungen
staatliche Prüfung
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin
Hauptschulabschluss
gesundheitliche Eignung
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Bewerbern außerhalb der EU
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (mind. B2-Sprachniveau bei Bewerber*innen mit nicht-deutschem Schulabschluss)
Wichtige Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber! Wenn der Schulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Schulbehörde nach Vorlage der Originalzeugnisse ausgestellt. Die Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, auch für Bewerber*innen aus EU-Staaten. Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.