Aktualisiert: 03.03.2026
Die Hauptaufgaben umfassen die Überwachung von Betrieben, die Prüfung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen im Bereich Arbeitsschutz, Umweltschutz und Anlagensicherheit, die Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmern sowie die Anordnung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
In der Regel wird eine abgeschlossene technische Ausbildung (z.B. Techniker, Meister) oder ein einschlägiges technisches oder naturwissenschaftliches Studium vorausgesetzt, gefolgt von einem beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst.
Nach erfolgreicher Ausbildung und Berufserfahrung sind Beförderungen innerhalb des mittleren technischen Dienstes möglich. Auch ein Aufstieg in den gehobenen oder höheren Dienst kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Option sein.
Nein, die Tätigkeit beinhaltet sowohl Außendienst (Betriebsbesichtigungen) als auch Innendienst (Büroarbeit, Dokumentation, Fallbearbeitung).