Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)
Aktualisiert: 14.03.2026
Was macht man in diesem Beruf?
Typische Aufgaben
- Entwicklung und Umsetzung von steuerrechtlichen Vorschriften und Richtlinien
- Bearbeitung komplexer steuerlicher Einzelfälle und Grundsatzfragen
- Personalführung und -entwicklung
- Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen
- Vertretung der Finanzverwaltung in Gremien und vor Gericht
- Analyse steuerlicher Entwicklungen und Erarbeitung von Lösungsvorschlägern
Spezialisierungen
Skills und Tools
Ausbildung und Einstieg
Bewerbungs- und Jobtipps
Gehalt
FAQ
Typischerweise werden ein abgeschlossenes Jurastudium (mit zweitem Staatsexamen) oder ein Masterabschluss in Wirtschaftswissenschaften oder einem verwandten Fachbereich erwartet.
Das Referendariat für Juristen dauert in der Regel zwei Jahre und schließt mit dem zweiten Staatsexamen ab. Bei anderen Qualifikationen können spezifische Vorbereitungsdienste oder Fortbildungen erforderlich sein.
Nach dem Einstieg sind Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zu leitenden Positionen in Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen oder im Bundesministerium der Finanzen möglich. Spezialisierungen in verschiedenen Steuerbereichen oder in der Steuerpolitik sind ebenfalls üblich.
Ja, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und einer Probezeit ist in der Regel die Verbeamtung auf Lebenszeit vorgesehen, sofern die persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Sie stellen keine individuelle Berufs-, Rechts- oder Karriereberatung dar. Angaben zu Aufgaben, Ausbildung, Zugangsvoraussetzungen, Gehalt oder Berufsaussichten sind unverbindliche Richtwerte und können je nach Region, Arbeitgeber, Qualifikation, Berufserfahrung sowie aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Änderungen abweichen. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte wird nicht übernommen.
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