Aktualisiert: 14.02.2026
Die Ausbildung nach §66 BBiG/§42r HwO richtet sich an Personen mit besonderem Förderbedarf, daher gibt es keine starren schulischen Voraussetzungen. Oftmals ist ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss ausreichend, wobei die individuelle Eignung und das Interesse im Vordergrund stehen.
Wichtige Eigenschaften sind Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, körperliche Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Ein gutes Organisationstalent und die Fähigkeit, präzise zu arbeiten, sind ebenfalls von Vorteil.
Nach der Ausbildung können Fachpraktiker/innen für Lagerlogistik durch Weiterbildungen ihre Kenntnisse vertiefen, beispielsweise im Bereich Gefahrgutmanagement, Logistikcontrolling oder im Umgang mit modernen Lagerverwaltungssystemen. Auch die Weiterbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik ist eine Option.
Die Aussichten sind generell gut, da die Logistikbranche ein wichtiger Wirtschaftszweig ist und Fachkräfte für Lagerlogistik in nahezu allen Branchen benötigt werden. Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung in Lagern erfordert aber auch eine Bereitschaft zur Weiterbildung.