Aktualisiert: 19.04.2026
Die Hauptaufgaben umfassen die Durchführung von Sicherheitskontrollen an Personen, Gepäck und Fracht, die Bedienung von Sicherheitsscannern und die Überwachung von Sicherheitsbereichen.
Notwendig sind ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, Zuverlässigkeit und die erfolgreiche Absolvierung einer staatlich anerkannten Schulung nach § 9 LuftSiG.
Eine spezifische Schulbildung ist nicht immer zwingend erforderlich, aber eine gute Allgemeinbildung und die Bereitschaft zur Weiterbildung sind wichtig.
Die Arbeitszeiten sind oft unregelmäßig und können Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit beinhalten, da die Sicherheit im Luftverkehr rund um die Uhr gewährleistet sein muss.
Es gibt regelmäßige Auffrischungsschulungen und die Möglichkeit zur Spezialisierung auf bestimmte Bereiche der Luftsicherheit.