Aktualisiert: 07.05.2026
In der Regel wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich vorausgesetzt, oft mit einem mittleren Schulabschluss. Die genauen Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung zur Technikerin oder zum Techniker können je nach Bundesland und Bildungsträger variieren.
Die Weiterbildung zur staatlich geprüften Technikerin oder zum staatlich geprüften Techniker dauert in Vollzeit meist zwei Jahre und in Teilzeit entsprechend länger. Die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Lehrplan und dem Anbieter ab.
Nach der Weiterbildung zur Technikerin oder zum Techniker für Glastechnik (Glasgestaltung) können Sie in Werkstätten, Ateliers, Glashütten oder in der Denkmalpflege tätig werden. Auch eine Selbstständigkeit mit eigenem Atelier ist eine Option. Weiterführende Qualifikationen oder ein Studium sind ebenfalls möglich.