Aktualisiert: 25.05.2026
Ein/e Tierarzt/ärztin ist ein/e approbierte/r Mediziner/in, der/die berechtigt ist, alle medizinischen Behandlungen an Tieren durchzuführen, einschließlich Operationen und der Verschreibung von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Ein/e Tierheilpraktiker/in konzentriert sich auf alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden und arbeitet oft ergänzend oder präventiv. Die Grenzen der Heilkunde sind dabei zu beachten.
Welche Tiere können von einem/einer Tierheilpraktiker/in behandelt werden?
Tierheilpraktiker/innen können eine breite Palette von Tieren behandeln, darunter Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögel, aber auch Nutztiere wie Pferde, Rinder und Geflügel. Die Spezialisierung auf bestimmte Tierarten ist dabei üblich.
Ist eine staatliche Anerkennung für Tierheilpraktiker/innen erforderlich?
Der Beruf des/der Tierheilpraktiker/in ist in Deutschland kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung erfolgt an privaten Instituten. Die Qualifikation wird oft durch institutseigene Zertifikate oder Prüfungen von Berufsverbänden nachgewiesen.