Beschreibung
Stellenkennzeichen: 010/26
Arbeitsort: Bauhausschule - Grundschule und Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung, August-Bebel-Straße 43, 03046 Cottbus
Anforderungsprofil: Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sonderpädagogik und einer Lehrbefähigung für die Fächer Geistigbehindertenpädagogik, Deutsch und Mathematik
Sofern keine Bewerbungen vorgenannter Befähigung vorliegen, werden nachrangig und entsprechend der nachstehenden Rangfolge (...
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Stellenkennzeichen: 010/26
Arbeitsort: Bauhausschule - Grundschule und Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung, August-Bebel-Straße 43, 03046 Cottbus
Anforderungsprofil: Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sonderpädagogik und einer Lehrbefähigung für die Fächer Geistigbehindertenpädagogik, Deutsch und Mathematik
Sofern keine Bewerbungen vorgenannter Befähigung vorliegen, werden nachrangig und entsprechend der nachstehenden Rangfolge (d.h. sofern keine Bewerbungen mit der jeweils vorgenannten Befähigung vorliegen) geeignete Bewerber (m/w/d) mit den folgenden Abschlüssen berücksichtigt:
2. mit einer anderen Lehramtsbefähigung in den o. g. Fächern/Fachrichtungen,
3. mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (ohne Vorbereitungsdienst), aufgrund dessen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in den o. g. Fächern/Fachrichtungen vorliegen,
4. mit einer wissenschaftlichen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
5. mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
6. mit einer Befähigung zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach
Teilzeitbeschäftigung mit 20 Lehrerwochenstunden.
Beschäftigungsdauer: Geeignete Bewerber (m/w/d) gemäß Ziffer 1-6 werden befristet für die Dauer vom 01.02.2026 bis 31.07.2026 eingestellt, Grund hierfür ist die befristete Besetzung der Stelle gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die Bezahlung erfolgt tarifvertraglich nach dem TV-L und der TV-EntgO-L.