Beschreibung
Wir suchen für unser Fachgebiet Pharmakovigilanz, "SBD1" zum 01.05.2026 eine/n Arzt / Ärztin (m/w/d) Pharmakovigilanz Wir, das Paul-Ehrlich-Institut, sind eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes, die für die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist und im Bereich der Life Sciences Forschung betreibt. Die Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren macht uns zu einem kompetenten Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, Wissenschaft, Medizin, Politik und Wirtschaft. Das Fachgebiet SBD1 ist verantwortlich für die Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts. Ziel der Überwachung ist das Erkennen und Untersuchen von Arzneimittelrisiken und das Einleiten von Maßnahmen zur Risikominimierung von national und europaweit zugelassenen Arzneimitteln. Das Fachgebiet dokumentiert und analysiert alle Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen nach Anwendung von biomedizinischen Arzneimitteln oder Impfstoffen. Ihre Aufgaben Bewertung und Bearbeitung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen einschließlich sicherheitsrelevanter Qualitätsdefekte bei Arzneimitteln Beurteilung periodischer Sicherheitsberichte der Zulassungsinhaber von Arzneimitteln sowie Beteiligung an Zulassungsverfahren mit Beurteilung der Risiko Management Pläne im Zulassungsverfahren und nach Marktzulassung biomedizinischer Arzneimittel Identifikation von Risiken sowie Einleitung und Koordination von Maßnahmen zur Risikoabwehr und Risikovorsorge Beratung der Fachkreise Beteiligung an der Erarbeitung von wissenschaftlichen Konzepten zur Optimierung der Sicherheit biomedizinischer Arzneimittel Vertretung des Fachgebiets in internationalen Projekten bzw. Fachkonferenzen Unsere Anforderungen Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Medizin mit Approbation Eine Promotion oder vergleichbare wissenschaftliche Erfahrung (z. B. Forschungsprojekt) ist wünschenswert Sie haben Kenntnisse und optimalerweise Berufserfahrung im regulatorischen und/oder klinischen Bereich Engagement und Interesse an der Pharmakovigilanz Sie sind erfahren im Umgang mit Recherchen in Datenbanken Ihre Arbeitsweise ist von Flexibilität, Eigeninitiative und analytischem Denken geprägt Sie zeigen Durchsetzungsstärke, aber auch Kompromissbereitschaft Sie besitzen sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsabschluss eine Declaration of Interests gegenüber der EMA sowie eine Erklärung gemäß § 77a AMG abgegeben werden müssen. Unser Angebot ist... ein vielseitiger und anspruchsvoller Arbeitsplatz die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten ohne Schicht-/Wochenenddienst oder klassische Kernarbeitszeit, sowie die Möglichkeit von Teilzeitarbeit und Homeoffice eine faire Bezahlung nach E 14 TVöD Bund, die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen einschlägigen Erfahrungen eine Vertragslaufzeit von drei Jahren zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten (teilweise Anerkennung durch die Hessische Landesärztekammer zur Sammlung von Fortbildungspunkten) betriebliches Gesundheitsmanagement eine gute Verkehrsanbindung, bezuschusstes Jobticket und kostenlose Parkplätze Jahressonderzahlung, Betriebsrente und vermögenswirksame Leistung Wir wissen, dass klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten (m/w/d) ein Wechsel aus der klinischen Beschäftigung schwerfallen kann. Um Ihnen den Einstieg am Paul-Ehrlich-Institut zu erleichtern, unterstützen wir klinische Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung des gesetzlichen und tariflichen Rahmens. Ihre Bewerbung Ihre aussagekräftige Bewerbung übermitteln Sie bitte bis zum 31.12.2025 ausschließlich über unser Bewerberportal (blauer Button unterhalb der Anzeige) unter Angabe der JobID 1397 . Die Bewerbungsgespräche sind derzeit für die letzte Januarwoche angesetzt. Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Julia Kern (E-Mail: karriere@pei.de, Telefon: +49 6103 77 1133). Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen. Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.