Beschreibung
**Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)**
in Mainz-Kastel
ist beim Landespolizeiorchester Hessen ab dem 01. Februar 2026 eine bis Dezember 2026 befristete Stelle als
**Orchesterpraktikantin für Klarinette / Orchesterpraktikant für Klarinette – „deutsches System“ (w/m/d)**
Kennziffer 47-2025
zu besetzen.
**Für die Dauer des Praktikums wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.095 € netto pro Monat gezahlt. Die Einstellung setzt ein Probespiel voraus. Dieses wird voraussichtlich im Januar 2025 stattfinden. **
**Pflichtstück: **
• W.A. Mozart, Klarinettenkonzert A-Dur, 1. und 2. Satz.
**Orchesterstellen: **
• Beethoven: Sinfonie Nr. 6
• Mendelssohn-Bartholdy: "Ein Sommernachtstraum", Scherzo
• Weber: Ouvertüre zur Oper "Der Freischütz“
(aus "Orchester Probespiel" , Edition Peters)
• Hanssen: Valdres
• Iwai: Sing sing sing
• Ratzek: Udo Jürgens Medley
Das 1954 gegründete Landespolizeiorchester ist das einzige, professionelle Blasorchester der hessischen Polizei und des Landes Hessen. Das Repertoire bietet die musikalische Bandbreite eines symphonischen Blasorchesters mit originalen Kompositionen, Bearbeitungen und Ouvertüren, Märschen, Opernrepertoires sowie Werken der Film-, Musical- und Unterhaltungsmusik. Neben repräsentativen Aufgaben für das Land Hessen und die hessische Landesregierung unterstützt das Landespolizeiorchester Hessen die hessische Polizei bei der Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen und wird dadurch zu einem wichtigen Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Polizei Hessen.
Das Landespolizeiorchester Hessen leistet mit seinen Auftritten einen wichtigen Beitrag zur Vertrauensbildung und Information der Öffentlichkeit über Rolle und Selbstverständnis der hessischen Polizei.
Als Mitglied unseres Teams werden Sie Teil der hessischen Polizei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in Hessen. Ihre Arbeit trägt aktiv dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherzustellen und für die Zukunft zu optimieren.
Ihre Aufgaben:
Das Aufgabenspektrum umfasst die Mitwirkung bei Proben und Konzerten im großen Blasorchester sowie in kammermusikalischen Besetzungen, flexibel verteilt auf 15 Dienste pro Monat (max. 180 Dienste pro Jahr) sowie Coaching und Unterricht durch einen Mentor aus der Gruppe.
Anforderungen:
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:
• die Praktikantinnen bzw. Praktikanten müssen während der gesamten Zeit desPraktikums Studierende an einer Musikhochschule sein
• die Bereitschaft zu Diensten an Wochenenden und das Tragen entsprechender Uniform wird unbedingt vorausgesetzt
• Nebeninstrument wird begrüßt
• gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
• die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
• ggfs. aktuell bestehenden Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
Das bieten wir Ihnen:
• ein befristetes Praktikentenverhältnis im öffentlichen Dienst
• anspruchsvolle Aufgaben mit Raum für eigene Ideen
• ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team
• flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
Ansprechpartner:
Bei Fachfragen steht Ihnen der Musikalische Leiter des Landespolizeiorchesters Herr Julian Metzger (Tel.: 06134/602-6550) sowie sein Stellvertreter Herr Edgar Sterkel (Tel.: 06134/602-6550) zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel.: 06134/602-4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Dokumente benötigt:
• Anschreiben ggf. mit Angaben zum Nebeninstrumenten
• Tabellarischer Lebenslauf
• Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von der Hochschule
• Arbeitszeugnisse
• ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse
• ggfs. Nachweis über aktuell bestehenden Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
• ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
• Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Anlagen)
• beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis/ Reisepass)
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).