Arbeitgeber: ASB-Die Allgäuer Samariter gGmbH
Zur Unterstützung unseres hauswirtschaftlichen Teams suchen wir ab sofort eine freundliche und zuverlässige **Abendbrothilfe (m/w/d)**, die mit Herz, Engagement und Freude am Umgang mit Menschen unseren Bewohnern einen angenehmen Tagesausklang ermöglicht.

## Unser Angebot:

- Ein unbefristeter Arbeitsplatz mit einer wertschätzenden Arbeitsatmosphäre
- Feste und planbare Arbeitszeiten von **16:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr**
- Ein herzliches, hilfsbereites und engagiertes Team, das zusammenhält
- Attraktive Vergütung nach unserem Tarifvertrag inklusive Jahressonderzahlung
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Arbeitgebermitfinanzierte Altersvorsorge
- Eine strukturierte und umfassende Einarbeitung
- Angebote zur Gesundheitsförderung
- Auf Wunsch Fahrradleasing über „BusinessBike“

## Deine Aufgaben:

- Vorbereitung und Zubereitung von Kaltspeisen
- Bereitstellung der Getränke zum Abendessen
- Eindecken und Vorbereiten des Speisesaals
- Ausgabe der Speisen auf den Wohnbereichen
- Abdecken und Aufräumen nach dem Abendessen
- Bestücken und Bedienen der Industriespülmaschine
- Verräumen des sauberen Geschirrs
- Reinigung der Arbeitsbereiche
- Fachgerechte Müllentsorgung

## Dein Profil:

- Eine Ausbildung ist nicht erforderlich. Erfahrungen in der Hauswirtschaft oder Gastronomie sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung.
- Eine gültige Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) ist erforderlich.
- Du arbeitest zuverlässig, sorgfältig und besitzt ein ausgeprägtes Hygienebewusstsein.
- Du begegnest älteren und pflegebedürftigen Menschen mit Respekt, Geduld und Freundlichkeit.
- Du arbeitest gerne im Team und behältst auch in arbeitsreichen Situationen den Überblick.
- Ausreichende Deutschkenntnisse für die Kommunikation mit unseren Bewohnerinnen und BewohnernDeine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
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