Arbeitgeber: Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Ihr Aufgabengebiet umfasst: 
 • Betrieb und Weiterentwicklung der bestehenden Systemumgebung
 • Betreuung und Unterstützung der Anwender am Arbeitsplatz in der Verwaltung, Außenstellen und Schule
 • Hardware- und Softwarebeschaffung, -installation und –pflege
 • Betreuung von Fachanwendungen
 • Optimierung von Geschäftsprozessen
 • Verbesserung und Betreuung von Netzwerk- und IT-Infrastruktur der Außenstellen
 • Erstellung von Dokumentationen

Ihr Profil : 
 • Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) oder als Technischer Systeminformatiker (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung
 • Fachkenntnisse in den Bereichen Netzwerktechnik und Netzwerksicherheit
 • fundiertes Wissen im Umgang mit Windows Betriebssystemen
 • freundliches und sicheres Auftreten
 • selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise, Eigeninitiative, Organisationstalent und Engagement
 • Begeisterung für neue Technologien

Wir bieten Ihnen : 
 • einen sicheren und modernen Arbeitsplatz (unbefristete Einstellung)
 • ein gutes und angenehmes Arbeits- und Betriebsklima
 • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelungen
 • Arbeiten in der Region München (40 km)
 • eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
 • leistungsgerechte Bezahlung nach persönlicher Qualifikation entsprechend den tarifrechtlichen Bestimmungen der Entgeltgruppe 10
 • Zahlung der Großraumzulage München

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter www.assling.de Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Graupe (Tel. 08092 / 8194 41) zur Verfügung.Deine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
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