Beschreibung
Im Amt Neverin ist **zum Ausbildungsbeginn 01.08.2026** ein Ausbildungsplatz zur Verwaltungsfachangestellten / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Kommunalverwaltung zu besetzen.
# Ihr zukünftiger Beruf
Seien Sie mittendrin statt nur dabei! Ob Sie Bürgerinnen und Bürger direkt unterstützen, Zahlen jonglieren, für Ordnung sorgen oder Brände bekämpfen – bei uns erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben in vielen spannenden Bereichen der Verwaltung.
**Ihre Aufgaben könnten zum Beispiel sein:**
· Sie prüfen und bearbeiten Anträge von Bürgerinnen und Bürgern
· Sie bereiten Entscheidungen vor und erstellen Bescheide
· Sie nehmen Rechtsverstöße auf und klären diese
· Sie gestalten Verwaltungsabläufe mit und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft
Hier können Sie wirklich etwas bewegen – packen Sie es an!
# Die Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System:
· praktische Ausbildung: in den Fachbereichen des Amtes Neverin
· schulische Ausbildung: am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Greifswald (Blockunterricht)
· praxisbezogener Unterricht: am Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern in Waren (Müritz)
Im Unterricht erwarten Sie u. a. folgende Schwerpunkte:
· Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
· Personalwesen
· Allgemeines Verwaltungsrecht und Rechtsanwendungen
· Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
· Informations- und Kommunikationsdienste
# Das bringen Sie mit
· Mittlere Reife mit möglichst guten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
· gesundheitliche und persönliche Eignung
· Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
· soziale Kompetenz und Kontaktfreude
· Motivation, Engagement sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
· PC-Kenntnisse (insbesondere Word und Excel)
· Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
# Das bieten wir Ihnen
· eine praxisorientierte Ausbildung in einem kollegialen Team
· Ausbildungsvergütung nach TVAöD (Stand 10/2025):
1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 €
2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 €
3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 €
· gute Übernahmechancen nach erfolgreicher Ausbildung
· Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
· 30 Tage Urlaub + 5 Tage Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung
· Lernmittelzuschuss (50 € pro Ausbildungsjahr)
· Erfolgsprämie von 400 € brutto für das Bestehen der Abschlussprüfung
Zusätzlich erhalten Sie bei uns:
· Zuschüsse zu Fahrtkosten und Lernmaterial
· einen persönlichen Laptop für die Dauer der Ausbildung
# Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, ausführlicher Lebenslauf, Zeugnisse) schriftlich bis **zum 01.12.2025, 12:00 Uhr** an:
Amt Neverin, Sachgebiet Personal, Dorfstraße 36, 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als **eine** PDF-Datei) online über unsere [SubmitBox](https://amtneverin.ftapi.com:443/submit/Personal_Amt_Neverin) (datenschutzkonforme Übertragung) ein.
Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren bzw. weitere Informationen zum Ausbildungsberuf haben, wenden Sie sich gern an Frau Otte (Tel.: 039608 251 23 oder per Mail an [y.otte@amtneverin.de](https://mailto:y.otte@amtneverin.de)).
# Wichtige Hinweise
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehenden Kosten nicht vom Amt Neverin übernommen werden. Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens bewahren wir Ihre Unterlagen gemäß § 15 AGG bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist auf. Danach werden die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Neverin, 09.10.2025
gez. Schenk
Amtsvorsteher