Beschäftigte bei dem Landgericht Ingolstadt
comp Landgericht Ingolstadt comp 85049 Ingolstadt, Donau - Deutschland
Justizfachangestellte/r Arbeit Vollzeit ab 01.10.2025
Beschreibung
**Personaleinsatz bei dem Landgericht Ingolstadt**

**Neueinstellung einer/eines befristeten Vollzeitbeschäftigten (m/w/d) in einer Serviceeinheit frühestens ab 01.10.2025** 

 **Ihre Aufgaben:**

Die Justizbeschäftigten in der Gerichtsabteilung des Landgerichts sind gemeinsam mit den Justizfachwirten als Mitarbeiter/innen der Richter/innen und der Rechtspfleger/innen in Serviceeinheiten für die Geschäftsstellenverwaltung, die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten) und die Erledigung des Schreibwerks eingesetzt.

**Das sollten Sie mitbringen:**

- Eine abgeschlossene Ausbildung als z.B. Justiz-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte (m/w/d)**** oder eine kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung im Büro oder gleichwertiger Qualifikation
- Sehr gute Schreibfertigkeiten am PC (mind. 180 Anschläge pro Minute)
- Beherrschung der gängigen MS-Office-Produkte und die Bereitschaft, sich auch mit speziellen Justiz-EDV-Programmen vertraut zu machen
- Sicherheit in der deutschen Sprache und Rechtschreibung
- Freude an Teamarbeit und am Umgang mit Menschen
- Sie können gut organisieren, sind zuverlässig und übernehmen gern Verantwortung
- Sie arbeiten selbständig, flexibel und sorgfältig

**Das können Sie erwarten:**

- eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit
- einen modernen, zukunftssicheren Arbeitsplatz
- Standortsicherheit
- tarifgerechte Bezahlung nach den Bedingungen des TV-L (Entgeltgruppe 8 als Zeitbeschäftigte/r gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz) mit der Möglichkeit der Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 9a TV-L, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen
- zusätzlich vermögenswirksame Leistungen, eine jährliche Sonderzahlung und eine betriebliche Altersvorsorge
- einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- eine umfassende Einarbeitung am Arbeitsplatz
- sehr gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch gleitende Arbeitszeit und flexible Teilzeitmöglichkeiten
- vielfältige und attraktive Fortbildungsmöglichkeiten (in fachlicher Hinsicht durch ein bayernweit einheitliches Schulungskonzept, daneben EDV-Kurse, Schlüsselkompetenzschulungen und E-Learning-Plattform)
- durch den Arbeitgeber gefördertes Gesundheitsmanagement

**Das klingt nach Ihrer beruflichen Zukunft?**

**Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!**

**Weitere Informationen:**

Das Arbeitsverhältnis nach § 14 II TzBfG ist zunächst befristet auf ein Jahr. Eine Weiterbeschäftigung wird jedoch angestrebt.

D. neu einzustellende Beschäftigte darf zuvor **nicht** in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern gestanden haben.

Die Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens **25. September 2025** in elektronischer Form (**PDF-Datei**) oder schriftlich an die

**Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt**
**z. Hd. Frau Böswald**
**Auf der Schanz 37**
**85049 Ingolstadt**
[**poststelle.verwaltung@lg-in.bayern.de](https://mailto:poststelle.verwaltung@lg-in.bayern.de) ** 

**Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:**

- Lebenslauf
- Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (mit Einzelnoten)
- Abschlusszeugnisse von Schule und Berufsschule
- Arbeitszeugnisse (soweit vorhanden)

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d).

Die bayerische Justiz fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d). Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben werden Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung begrüßt.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen

**Frau Böswald unter der Telefonnummer 0841/312-223**

**** zur Verfügung.

In der Bayerischen Justiz und im Bayerischen Justizvollzug gibt es eine Reihe von interessanten Arbeitsmöglichkeiten.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den verschiedenen Berufszweigen und den Aus- und Fortbildungseinrichtungen [http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/](http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/)
 
**Informationspflichten zum Datenschutz in Bewerbungsverfahren**

 Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung.

Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung bei dem Landgericht Ingolstadt.

1. **Verantwortlich für die Datenerhebung ist:**

Landgericht Ingolstadt

Auf der Schanz 37

85049 Ingolstadt

Telefon: 0841/312 426

E-Mail: poststelle@lg-in.bayern.de

2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

**Der Datenschutzbeauftragte bei dem Landgericht Ingolstadt**

Auf der Schanz 37

85049 Ingolstadt

Telefon: 0841/312 426

E-Mail: datenschutzbeauftragter@lg-in.bayern.de

3. Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Bewerbungs-verfahrens vollziehen zu können. Hierfür speichern wir alle von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung.

Auf Basis der im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Sodann erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern bestimmte weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BayDSG.

4. Soweit Ihre persönlichen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch die staatlichen Rechenzentren sowie das Landesamt für Finanzen als Auftragsverarbeiter.
5. Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir zwei Jahre.

Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei Rücknahme dieser vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von zwei Jahren nach Mitteilung der Absage. Die  Aufbewahrung im Rahmen dieser Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen (v. a. etwaige Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) aus Rechtsgründen erforderlich.

Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere hinsichtlich der Anlage von Personalakten, informiert, siehe auch schon unter Nr. 3.

6. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:

- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verar-beitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim **Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz**.

Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)

Wagmüllerstraße 18

80538 München

Postanschrift: Postfach 22 12 19

80502 München

Telefon: 089 212672-0

Telefax: 089 212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Internet: www.datenschutz-bayern.de 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landgericht Ingolstadt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.

Landgericht Ingolstadt
info
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachte: OPROMA ist nicht der Anbieter dieser Stelle und kann keine Auskünfte geben.
Ref-Nr.: 6c234d1468b6b56d3ea7d29faa905d2c
Letztes Update: 10.09.2025
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