Polizeipräsidium Ravensburg
88214 Ravensburg, Württemberg - Deutschland
Bürokaufmann/-frauArbeitVollzeitab 23.09.2025
Beschreibung
Dem Polizeipräsidium Ravensburgmit rund 1250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
obliegt die Sicherheit in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im
Bodenseekreis.
Bei der Schutzpolizeidirektion, Zentrale Ermittlungen, Arbeitsbereich
„Online“ des Polizeipräsidiums Ravensburg amDienstort Ravensburg ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einebis zunächst 31.08.2028 befristete Teilzeitstelle
50% als
Beschäftigte/r im Bürodienst (w/m/d)
als Tarifbeschäftigte/r zu besetzen.
SCHUTZPOLIZEIDIREKTION, ZENTRALE ERMITTLUNGEN
Innerhalb der Schutzpolizeidirektion ist die Organisationseinheit Zentrale
Ermittlungen für den Arbeitsbereich Gewerbe / Umwelt und den Arbeitsbereich
„Online“ zuständig.
Der Arbeitsbereich „Online“ ist zentral für die Bearbeitung von einfacher und
mittlerer Internet- und Betrugskriminalität zuständig.
IHRE AUFGABEN
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben, unter anderem Terminkoordinierung,
Vorgangsüberwachung, interner Postlauf und allgemeine Korrespondenz
- Anlegen und Weiterleiten von Vorgängen im polizeilichen Vorgangsprogramm
- Erfassung und Monitoring des Ein- und Ausgangs von Strafanzeigen und des
dazugehörigen Schriftverkehrs
- Aktenverwaltung / Pflege der Aktenhaltung
- Schreibarbeiten / Erstellung von Schriftstücken nach Vorlage
- Telefondienst
- Aufgaben im Bereich Organisation und Logistik
- Planung und Vorbereitung von Besprechungen vorwiegend mit anderen Behörden
- Erfassung und Korrektur von Statistiken
- weitere Aufgaben auf Weisung
IHR PROFIL
- Erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Bürokaufmann/frau, Büromanagement oder
vergleichbare Ausbildung)
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit und Aufgeschlossenheit
- Eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten
- Organisationsgeschick
- Zuverlässigkeit
WIR BIETEN IHNEN
- Eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche sowie herausfordernde Tätigkeit
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TV – L
- Als Teil der Polizei Baden-Württemberg spannende Einblicke in die
Polizeiarbeit
- Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible
Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
- Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Attraktive Angebote unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
BESONDERE HINWEISE
Das Polizeipräsidium Ravensburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d.
Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im
öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten
Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung
bevorzugt eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine
eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit
schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn
diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.
Vor einer Einstellung bei einer Polizeibehörde ist eine Abfrage der
Personendaten in den polizeilichen Informationssystemen des Landeskriminalamtes
Baden-Württemberg (Zuverlässigkeitsüberprüfung) durchzuführen.
INTERESSE?
Wir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung bis spätestens 12.10.2025unter
Angabe der Kennziffer„RV5-073ST-SD-ZE-O_E5“ unter folgendem Link:
zum Bewerberportal
ANSPRECHPARTNER
Für allgemeine Fragen zur Stellenausschreibung:
Frau Wiedmann, Referat Personal, Tel.: 0751 / 803 - 1301
Hinweis: Die Vorstellungsgespräche werden vsl. in der Kalenderwochen 44/45
stattfinden.
Wir weisen darauf hin, dass wir Kosten, die Ihnen möglicherweise im
Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren/Vorstellungsgespräch entstehen, leider
nicht erstatten können.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Bitte beachte: OPROMA ist nicht der Anbieter dieser Stelle und kann keine Auskünfte geben.
Ref-Nr.: c264fc267c44f7d48212469b2174bd8b
Letztes Update:
24.09.2025
Erstelle dein kostenloses Bewerberprofil und werde von Arbeitgebern gefunden!
Nicht der richtige Job für dich? Hier findest du bestimmt etwas!
Erstelle dein kostenloses Bewerberprofil und werde von Arbeitgebern gefunden!
Deine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Wie wird deine Anzeige verwendet?
Deine Anzeige wird unverändert und ohne inhaltliche Anpassungen dargestellt, so wie sie ursprünglich über die Plattform der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wurde.
Alle Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt und werden ausschließlich im Rahmen der durch die API und die gesetzlichen Vorgaben bereitgestellten Nutzungsrechte verwendet.
Die Originalquelle und der ursprüngliche Stellenanbieter werden immer klar ersichtlich angegeben.
Regelmäßige Aktualisierungen: Die Anzeigen werden regelmäßig über die API synchronisiert, um sicherzustellen, dass sie aktuell sind und nur noch offene Positionen angezeigt werden.
Automatisches Löschen: Sobald eine Anzeige in der API der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr verfügbar ist, wird sie auch aus unserem Portal entfernt. Bitte beachte, dass es aufgrund der regelmäßigen Synchronisierungen zu kurzzeitigen Verzögerungen kommen kann, bis die Anzeige bei uns gelöscht wird.
Rechtliche Grundlage
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
Deine Vorteile durch die Veröffentlichung bei OPROMA
Erhöhte Sichtbarkeit: Deine Anzeige erreicht mehr potenzielle Bewerber durch die zusätzliche Veröffentlichung auf unserer Plattform.
Direkter Zugang zu Bewerbern: Interessenten können sich wie gewohnt über die angegebenen Kontaktinformationen oder Links direkt bei dir bewerben.
Zusätzliche Funktionen für registrierte Nutzer: Nutze erweiterte Tools, um deine Anzeigen und Bewerbungsprozesse effizienter zu gestalten.
Warum solltest du dich bei OPROMA registrieren?
Mit einer kostenlosen Registrierung bei OPROMA kannst du deine Anzeigen ganz einfach selbst verwalten und viele weitere Vorteile nutzen:
Stellen selbst verwalten: Bearbeite deine bestehenden Anzeigen direkt über die OPROMA-Plattform und aktualisiere Inhalte bei Bedarf.
Neue Anzeigen erstellen: Nutze die benutzerfreundlichen Tools von OPROMA, um weitere Anzeigen zu schalten.
Firmenprofil erweitern: Präsentiere dein Unternehmen in unserer Firmendatenbank und erreiche noch mehr potenzielle Bewerber.
Bewerbungsprozess durchführen: Verwalte Bewerbungen direkt über OPROMA, kommuniziere mit Kandidaten und triff Auswahlentscheidungen schnell und effizient.
Hast du Fragen oder Bedenken?
Solltest du Fragen zur Verwendung deiner Anzeige haben oder diese selbst verwalten möchtest, kontaktiere uns bitte.
Falls du nicht möchtest, dass deine Anzeige auf portal.oproma.de angezeigt wird, kannst du uns ebenfalls kontaktieren, und wir werden sie umgehend entfernen.
Vielen Dank, dass du Teil unseres Netzwerks bist und dazu beiträgst, Jobs für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen!
Hinweis zu den Werbeanzeigen
Zur Finanzierung unseres Portals und zur Sicherstellung eines dauerhaft kostenfreien Zugangs zeigen wir auf OPROMA Werbeanzeigen an.
Diese Werbeanzeigen stehen in keinem Zusammenhang mit den von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Inhalten und sind klar
erkennbar als solche gekennzeichnet.