Stadtverwaltung Bad Schussenried
88427 Bad Schussenried - Deutschland
Bürgermeister/inArbeitVollzeitab 01.11.2025
Beschreibung
Wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers und Eintritt in den Ruhestand am 21. März 2026 ist die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Bad Schussenried (ca. 9.200 Einwohner) neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 1. Februar 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 22. Februar 2026 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Mittwoch, 7. Januar 2026, 18.00 Uhr (Fristablauf), schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadt Bad Schussenried, Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Bad Schussenried, Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried kostenfrei ausgegeben);
• eine für die Wahl von der Wohnortgemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt auf amtlichem Vordruck;
• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürger (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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Ref-Nr.: 467f3ffda3908c014ce3de01f6c9b129
Letztes Update:
22.11.2025
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