Arbeitgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Reha-Zentrum Bad Salzuflen Klinik Lipperland
Für unser Reha-Zentrum Bad Salzuflen – Klinik Lipperland - suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Diätassistent*in (m/w/div) in Teilzeit (30 Std) befristet als Krankheitsvertretung

Das Reha-Zentrum Bad Salzuflen: vielseitig-familiär-modern Sie wünschen sich einen vielfältigen und abwechslungsreichen Berufsalltag in einer Kurstadt die zum Wohlfühlen einlädt?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt und wir sorgen gemeinsam für das Wohl unserer Patientinnen und Patienten.
Wir bieten einen ansprechenden und sicheren Arbeitsplatz in unseren zwei Kliniken mit den Fachbereichen der Psychosomatik und Orthopädie, direkt am Kurpark gelegen mit vielfältigen Aufgaben und einem gelebten Miteinander.

**Ihre Aufgaben**

- Sie üben Tätigkeiten auf dem Gebiet der Diätetik und Ernährung aus

**Ihr Profil**

- Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Diätassistent\*in“

 Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz mit Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund.

**Des Weiteren bieten wir Ihnen**

- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie Betriebssportangebote

Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen der ärztliche Direktor, Herr Aron, unter der Telefonnummer 05222 / 62 - 2161 gerne zur VerfügungDeine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
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