An der Hochschule ist zum 1. November 2025 die Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer LG1, 2. EA (w/m/d) am Fachbereich Polizei unbefristet zu besetzen.
Wir bilden junge, interessierte Menschen in den Fachbereichen Allgemeine Verwaltung, Polizei und Rechtspflege für ihre späteren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst aus. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Lehre so praxisnah wie möglich zu gestalten und uns für eine moderne Verwaltung einzusetzen.
Ihre Aufgaben
- Planung und Umsetzung der Fahrausbildung in den Bereichen Studium, Aus- und Fortbildung, insbesondere theoretische und praktische Lehrgangsbegleitung als Fahrlehrer/in
- Vor- und Nachbereitung von Lehrgängen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen BE, C1 und D
- tägliche Organisation und Gewährleistung des reibungslosen Fortbildungsbetriebes unter Beachtung relevanter Sicherheitsvorschriften im Sinne gesetzlicher Vorgaben
- Lehrgangsverantwortung und inhaltliche Weiterentwicklung der Studien-, Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge
- Stellungnahmen zu fachlichen Anfragen und Mitwirkung in Arbeitsgruppen
- Übernahme von Verwaltungsaufgaben, die im Rahmen des Lehrbetriebes anfallen sowie die Mitwirkung bei der Haushaltsplanung
Ihr Profil
Erforderlich
Fachliche Anforderungen:
- Laufbahnbefähigung für das zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des Polizeivollzugsdienstes
- Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, C, CE
- Fahrlehrerlaubnis für die Klassen BE, CE
- praktische Erfahrungen im polizeilichen Einzeldienst
Persönliche Anforderungen:
- Teamfähigkeit
- Kontaktfähigkeit
- Verantwortungsbereitschaft
Wünschenswert:
- berufliche Erfahrung in der Erwachsenenbildung im Zusammenhang mit dem einsatztaktischen Vorgehen in polizeilichen Einsatzsituationen
Als größter Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern bietet das Land ein modernes Arbeitsumfeld, vielseitige Aufgaben und eine sichere Zukunft. Erfahren Sie mehr über uns und zur Bewerbung auf karriere-in-mv.de
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
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Letztes Update:
16.10.2025
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