Zum 1. August 2026 bieten wir im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt bis zu
3 Studienplätze für ein
3-jähriges duales Studium zum/zur Inspektor/-in im Justizvollzugsdienst an.
Als Inspektoranwärterin oder Inspektoranwärter im JVD absolvieren Sie einen
dreijährigen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhätnis auf Widerruf.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich zu je etwa gleich langen
Teilen in die fachpraktische Ausbildung und das fachwissenschaftliche Studium.
Die fachpraktische Ausbildung wird an den Justizvollzugseinrichtungen des
Landes Sachsen-Anhalt (Burg, Halle (Saale), Volkstedt und Raßnitz) und das
fachwissenschaftliche Studium an derFachhochschule für Rechtspflege
Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Strafvollzug - in Bad Münstereifel absolviert.
Das fachwissenschaftliche Studium soll im Rahmen der Ausbildungsziele auf
wissenschaftlicher Grundlage die erforderlichen theoretischen Kenntnisse
vermitteln, und zwar:
- im Vollzugsrecht (Strafvollzugsgesetz, Verordnungen und den Vollzug
betreffende Verwaltungsvorschriften,
- im Recht der Untersuchungshaft (entsprechende Vorschriften zum
Jugendstrafvollzug und zum Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen),
- im Vollzugsverwaltungsrecht (unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit
und der beruflichen Bildung der Gefangenen sowie der wirtschaftlichen
Versorgung der Justizvollzugsanstalten),
- in der Kriminologie,
- im Haushaltsrecht (einschließlich des Kassen- und Rechnungswesens) und
- im Beamten- und Tarifrecht.
Ferner werden folgende Grundzüge vermittelt:
- Sozialwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialrecht),
- Gerichtsverfassungsrecht,
- Strafrecht einschließlich des Jugendstrafrechts, des Strafprozessrechts und
des Strafvollstreckungsrechts,
- Zivilrecht (Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht einschließlich des
Zivilprozessrechts und des Zwangsvollzugsrechts),
- Staats- und Verwaltungsrecht,
- Recht der beruflichen Bildung und
- Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre.
Die Ausbildung wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Die
Laufbahnprüfung besteht aus insgesamt sieben schriftlichen Arbeiten aus den
vorgenannten Bereichen und einer mündlichen Prüfung.
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und nach dem Ablauf des
Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ernennung zum Inspektor oder zur Inspektorin
im Justizvollzugsdienst im Beamtenverhältnis auf Probe.
Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Beendigung der
Probezeit.
Die grundsätzliche Bereitschaft zu einem landesweiten Einsatz ist
erforderlich.
Beamte und Beamtinnen des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei
Justizvollzugseinrichtungen (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) gehören zu
den Führungskräften im mittleren Management einer Justizvollzugseinrichtung.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
http://justiz.sachsen-anhalt.de/justizvollzug/personal-des-justizvollzuges/allgemeiner-vollzugs-und-verwaltungsdienst-bei-justizvollzugseinrichtungen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Bitte beachte: OPROMA ist nicht der Anbieter dieser Stelle und kann keine Auskünfte geben.
Ref-Nr.: 277ff07024e4f0b27f0ef574a0687068
Letztes Update:
06.10.2025
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Röwer Sicherheits- und Gebäudetechnik GmbH 49076 Osnabrück
Arbeitab 30.09.2025
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