Beschreibung
Die Anstellung als Karenzvertretung (mit der Möglichkeit zur Verlängerung) im Ausmaß von 28 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung; 70 % der Vollzeitbeschäftigung) erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG-2012) in dem Entlohnungsschema Ak2. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.314,10 brutto (bei Vollzeitbeschäftigung). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestgehalt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.
Anstellungserfordernisse:
> Abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung
> einwandfreier Leumund
> abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Befreiungsbescheid (männliche Bewerber)
Den Bewerbungen sind beizuschließen:
> Lebenslauf
> Geburtsurkunde
> Staatsbürgerschaftsnachweis
> Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
> Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bis
spätestens Freitag, den 19.12.2025 an:
Gemeinde Terfens, Bürgermeister Florian Gartlacher, Dorfplatz 1, 6123 Terfens oder per E-Mail an: gemeinde@terfens.at
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister
Florian Gartlacher