Arbeitgeber: CEBONA Johanniter- Dienstleistungs GmbH
Johanniter GmbH
Die Johanniter-Dienstleistungsgesellschaft mbH ist Dienstleister der Johanniter GmbH - ein bundesweit agierendes Unternehmen mit ca. 1.700 Mitarbeitenden im Bereich Hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind die Bereiche Catering, Unterhaltsreinigung und Logistik.

„Eine gute Küche ist das Fundament allen Glücks“ bewerben Sie sich bei uns als Küchenhilfe (m/w/d) KN: 9010\_000430 in unserer Betriebstätte im Johanniter-Krankenhaus Duisburg Rheinhausen (Kreuzacker 1-7, 47228 Duisburg) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 30 Stunden/ Woche (Wochenenden und Feiertage im Wechsel) und bereichern Sie das Leben unserer Bewohner.

Wir suchen ab sofort eine Küchenhilfe (m/w/divers)

• Johanniter-Dienstleistungsgesellschaft mbH c/o Johanniter-Krankenhaus Duisburg Rheinhausen, Kreuzacker 1-7, 47228 Duisburg
• 12 Monate mit Option auf Verlängerung/ Entfristung
• Teilzeit, 30 Std./ Woche

Unser Angebot
30 Tage Urlaub
Tarifliche Vergütung
Pünktliche Lohnzahlung
Vermögenswirksame Leistungen
Mitarbeitendenvorteilsprogramm

Ihre Aufgaben
• Unterstützung des Küchenteams bei der Zubereitung und Verteilung von Speisen
• Spültätigkeiten
• Gewissenhafter und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
• Einhaltung der Hygienemaßnahmen in der Küche nach HACCP-Standards

Ihr Profil
• Berufserfahrung in der Küche wünschenswert oder motivierte Quereinsteiger
• Sie sind zuverlässig, teamfähig und pünktlich
• Eine ordentliche und sorgfältige Arbeitsweise ist für Sie selbstverständlich

Einstellungsvoraussetzung:
• Gültiges Gesundheitszeugnis (Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz)
• Masern-Schutzimpfung

Jetzt direkt online bewerben! Unter: https://www.johanniter.de/mitarbeiten-lernen/stellenangebote/stellenangebot/kuechenhilfe-m-w-d-kn-9010-000430-62917/Deine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
Mit einer kostenlosen Registrierung bei OPROMA kannst du deine Anzeigen ganz einfach selbst verwalten und viele weitere Vorteile nutzen:
Solltest du Fragen zur Verwendung deiner Anzeige haben oder diese selbst verwalten möchtest, kontaktiere uns bitte.
Falls du nicht möchtest, dass deine Anzeige auf portal.oproma.de angezeigt wird, kannst du uns ebenfalls kontaktieren, und wir werden sie umgehend entfernen.
Vielen Dank, dass du Teil unseres Netzwerks bist und dazu beiträgst, Jobs für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen!
Zur Finanzierung unseres Portals und zur Sicherstellung eines dauerhaft kostenfreien Zugangs zeigen wir auf OPROMA Werbeanzeigen an. Diese Werbeanzeigen stehen in keinem Zusammenhang mit den von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Inhalten und sind klar erkennbar als solche gekennzeichnet.