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OPROMA

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

Maschi­nen­führer (m/w/d)

comp 56751 Polch - Deutschland
Maschinen- und Anlagenführer/in (ohne Angabe des Schwerpunkts) Arbeit Vollzeit ab 22.09.2026
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Beschreibung

Kekse sind keine Hightech-Produkte, aber unsere Anlagen, auf denen wir sie backen. Bei Griesson - de Beukelaer vereinen wir unsere Backtradition mit modernsten technischen Standards. So backen wir Kek...
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Arbeitgeber: Griesson - de Beukelaer GmbH & Co. KG

Kekse sind keine Hightech-Produkte, aber unsere Anlagen, auf denen wir sie backen. Bei Griesson - de Beukelaer vereinen wir unsere Backtradition mit modernsten technischen Standards. So backen wir Kekse, Gebäck und Snacks, die den Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Als modernes Familienunternehmen sind wir stolz auf unsere Tradition und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen unsere Zukunft zu gestalten!

Sie sind neugierig, wie lecker Ihre Rolle bei uns ist? Greifen Sie zu und unterstützen Sie uns am Standort Polch, bei Koblenz, als

# Maschi­nen­führer (m/w/d)

In Polch produzieren wir Griesson Soft Cake, LEICHT&CROSS Knusperbrot und viele weitere leckere Kekse und Snacks!

## Ihre Rolle bei uns:

- Betreuung mehrerer Maschinen an der Ihnen zugewiesenen Produktionslinie
- Rüsten und reinigen der Maschinen
- Eigenständige Wartungen und Inspektionen
- Digitale Erfassung aller systembedingten Fehler
- Durchführung und Dokumentation von Qualitätskontrollen
- Überwachung und bei Bedarf Korrektur des Fertigungsablaufs

## Ihre Zutatenliste:

- Abgeschlossene Berufsausbildung im technischen Bereich z.B. als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d), KFZ-Mechatroniker / Mechaniker (m/w/d) oder mehrjährige Berufserfahrung im genannten Bereich
- Grundlegende PC-Kenntnisse
- Selbständiges und verantwortungsvolles Handeln
- Teamfähigkeit und Engagement
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Bereitschaft zur Arbeit im Mehrschichtbetrieb

## Backen macht glücklich

- 20,71 € Stundenlohn plus attraktive Zuschläge
- übertarifliche Zulage für Nachtarbeit
- Urlaubs- und 13. Monatsentgelt
- mindestens 30 Tage Urlaub
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Ref-Nr.: 12674062
Aktualisiert: 23.09.2026
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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