Gesucht wird für die Laubengänge eine Reinigungskraft ab dem 01.11.25 auf Minijobbasis ggf. auch mehr. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 9 Stunden und 45 Minuten/Woche (rechnerisch 9,75 Std./Woche). Die Arbeitszeit verteilt sich auf 3 Tage zu je 3 Stunden und 15 Minuten (rechnerisch 3,25 Std.) und zwar jeweils am Montag, am Mittwoch und am Freitag.
**Arbeitsplatzbeschreibung Laubengänge**
Haus 22 1. OG bis 18. OG und Haus 24 1. OG bis 16. OG
Jede Reinigungskraft hat ihren eigenen Reinigungsbereich. Sie vertreten sich nach Absprache mit den Hausmeistern gegenseitig bei Bedarf.
- Der Fußboden ist nacheinander von Etage zu Etage zu fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
- Das Brüstungsgeländer ist abzuwischen und ggf. mit geeigneten Reinigungsmitteln zu säubern.
- Die Zählerkästen, die Feuerwehrkästen und die Müllschlucker sind mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Alu-Glastüren sind mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Spinnengewebe unter der Decke und an den Wänden ist zu entfernen.
- Die Aufzugsvorräume sind zu fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen, die Aufzugstüren sind zu reinigen und Spinnenweben sind zu entfernen.
- Sollte wetterbedingt das Reinigen der Laubengänge nicht möglich sein, werden Reinigungsarbeiten nach Absprache mit den Hausmeistern erledigt.
**Arbeitsplatzbeschreibung Eingangsbereich Haus 22 und 24**
Je Eingang ist eine Kraft zuständig. Sie vertreten sich nach Absprache mit dem Hausmeister gegenseitig.
1. Untergeschoss (dreimal wöchentlich)
- Den Fußboden, Aufzugsvorraum und Gänge zur Tiefgarage fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen. (Ein-/zweimal wöchentlich)
- Unmittelbar vor den drei Türen zur Tiefgarage ist zweimal wöchentlich zu fegen.
- Türen und Wände der Vorräume und der Gänge zur Tiefgarage sind einmal wöchentlich mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Spinnengewebe an den Decken und Wänden ist einmal wöchentlich zu entfernen.
2. Erdgeschoss
- Seitengänge (an Aufzügen) nach Bedarf fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen (dreimal wöchentlich)
- Die Papierablagen unter den Briefkästen sind zu leeren und mit geeigneten Reinigungsmitteln auszuwischen.
- Der Fußboden, auch vor der Haupteingangstür und die Treppe zum Treppenhaus sind zu fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen. (einmal wöchentlich)
- Die Glasflächen (soweit erreichbar) und die Alu-Rahmen sind mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Briefkästen außen sind mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Fensterbank des Fensters zum Treppenhaus ist mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen. (einmal monatlich und nach Bedarf)
- Das Treppenhaus von außen in den Gewerbebereich ist zu fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
- Überall sind Spinnengewebe zu entfernen.
3. Treppenhaus Haus 22, 3. OG bis 18. OG und Haus 24, 3. OG bis 16. OG (Nach Bedarf)
- Die Treppe ist zu fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
- Das Treppengeländer ist abzuwischen und ggf. mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Türen zum Treppenhaus sind abzuwischen und ggf. mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Fenster sind von Spinnengewebe und Abfall zu befreien.
3a. Treppenhaus Haus 22 und Haus 24
- Treppenhaus 2. OG bis UG ist einmal wöchentlich zu fegen und nach Bedarf mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
Nach Bedarf: 2. OG bis UG
- Das Treppengeländer ist abzuwischen und ggf. mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Türen zum Treppenhaus sind abzuwischen und ggf. mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Fenster sind von Spinnengewebe und Abfall zu befreien.
4. Aufzüge (dreimal wöchentlich)
- Der Fußboden ist zu fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
- Die Kabinenwände sind mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Die Aufzugstüren innen und außen sind mit geeigneten Reinigungsmitteln abzuwischen.
5. Trockenräume (Nach Bedarf)
- Der Fußboden ist zu fegen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
- Spinnengewebe ist zu entfernen.
- Die Fenster der Trockenräume sind nach Absprache mit den Hausmeistern mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen.
6. Haus 24 Gymnastikraum und lange Flur sind von der Reinigungskraft, die für Haus 24 zuständig ist, an jedem Montag mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
7. Haus 24 Tischtennisraum und Vorräume sind von der Reinigungskraft, die für Haus 22 zuständig ist, an jedem Montag mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
Toiletten sind 3 x wöchentlich von der Reinigungskraft, die für Haus 22 zuständig ist, zu reinigen und mit geeigneten Reinigungsmitteln zu wischen.
Bewerbungen bitte schriftlich (gern per E-Mail) mit Foto und Lebenslauf z.Hd. Frau Blank an:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Bitte beachte: OPROMA ist nicht der Anbieter dieser Stelle und kann keine Auskünfte geben.
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Letztes Update:
24.09.2025
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