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DEIN NÄCHSTER SCHRITT

Mitarbeiter/in Verwaltung (m/w/d)

comp 93049 Regensburg - Deutschland
Rechtsanwaltsfachangestellte/r Arbeit Vollzeit ab 01.01.2027

Beschreibung

Dem Amtsgericht Regensburg wurde wurde **ab dem 1. Januar 2027 **eine befristete Stelle zur Neueinstellung je einer / eines Beschäftigten m/w/d mit der vollen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu...
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Arbeitgeber: Amtsgericht Regensburg

Dem Amtsgericht Regensburg wurde wurde **ab dem 1. Januar 2027 **eine befristete Stelle zur Neueinstellung je einer / eines Beschäftigten m/w/d mit der vollen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zugewiesen.

Die Stelle ist zunächst gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG auf 13 Monate befristet.
Die Beschäftigte/der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe 3, bzw. bei entsprechender Qualifikation (z.B. bei einer Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten) in Entgeltgruppe 8 der Entgeltordnung zum TV-L einzugruppieren und tarifgerecht zu beschäftigen.

Es ist derzeit geplant, die / den Beschäftigte/n voraussichtlich als Mitarbeiter/in in einer Serviceeinheit einzusetzen.

Servicekräfte sind unter anderem zuständig für die Geschäftsstellenverwaltung, Schreibtätigkeiten, Schreiben von Protokollen und Urteilen vom Bandträger und im Geschäftsstellenbereich.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben werden Teamfähigkeit, sehr gute Fähigkeiten in Einarbeitung und Umgang mit EDV-Systemen und ein hohes Maß an selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten vorausgesetzt.

Die Bewer­ber müssen in der Lage sein, auch längere Zeit Phonodiktate über Kopfhörer zu schrei­ben und über einen langen Zeitraum konzentriert in Sitzungen mit einem PC-Programm mitzuschreiben. Hierfür sind Maschinen­schreib­kennt­nisse mit mehr als 180 Anschlägen pro Minute notwendig (1800 Anschläge/10 Minuten). Eine Ausbildung zur/zum Rechts­anwaltsfachangestellten bzw. zum/zur Justizfachangestellten wird vorausgesetzt bzw. ist hilfreich, bzw. gleichwertige Ausbildungen. Weiter ist bei der Pro­to­kollführung zeitliche Flexibilität gefordert, da es bei länger dauernden Sit­zungen notwendig werden kann, auch über das übliche Arbeitsende hinaus Dienst zu leisten.

Für eine Einstellung in den Justizdienst ist auch Voraussetzung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG vorgelegt wird, das keine schädlichen Eintragungen enthält.
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Ref-Nr.: 14257472
Aktualisiert: 31.10.2026
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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