Als anerkannter freier Träger erfüllt der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. sowohl Aufgaben der Straffälligenhilfe, als auch der Jugendhilfe.
Zum Arbeitsfeld der Straffälligenhilfe gehören folgende Projekte:
• Anlauf- und Beratungsstelle für straffällig gewordene Menschen und ihre Angehörigen
• Projekt Übergangsmanagement
• Projekt FAHRPLAN - Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
• WENDESCHLEIFE - Kurzzeitwohnen für Haftentlassene
• Sozialpädagogische Intervention
• Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
• PIER 36 - Vollzug in freien Formen
Im Rahmen der Jugendhilfe werden folgende Projekte offeriert:
• Betreuungsweisungen/Entlassungsbegleitung
• Täter-Opfer-Ausgleich
• Hilfen zur Erziehung
• Strukturprojekt Kinder inhaftierter Eltern mit Kontakt- und Beratungsstelle
Innerhalb des Projektes WENDESCHLEIFE bietet der VSR Dresden e. V. 7 Zimmer für Menschen an, die nach ihrer Haftentlassung nicht über eigenen Wohnraum verfügen.
Das Projekt PIER 36 umfasst 4 Plätze für männliche Inhaftierte die bis zu 12 Monate vor ihrer ihrer Entlassung im Projekt leben und betreut werden.
Im Rahmen der Nachtdienste stehen Sie den Bewohner_innen für Gespräche und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung in den Abendstunden zur Verfügung. Darüber hinaus achten Sie auf die Einhaltung der Hausordnung in den Wohnbereichen und führen Anwesenheitskontrollen durch.
Der Nachtdienst beginnt um 18:45 Uhr und endet um 7:15 Uhr des Folgetages. Der Dienst beeinhaltet einen Nachtbereitschaftsdienst von 23:00 - 06:00 Uhr. Die gesamte Präsenzeit im Verein, inklusive des Nachtbereitschaftsdienstes wird als Arbeitszeit angerechnet. Sie arbeiten an unterschiedlichen Wochentagen, einschließlich Wochenende im Wechsel mit den weiteren Nachtdienstmitarbeitenden.
Wir bieten eine Mitarbeit in einem jungen und innovativen Team bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe und freien Straffälligenhilfe. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des aktuellen Mindestlohns. Es besteht darüber hinaus ein jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Interne und externe Fallberatung, Supervision und Weiterbildung sichern die Qualität der Arbeit. Weiter gilt hinsichtlich der Vergütung der aktuelle Mindestlohn.
zwingende Anforderungen: Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und einen vorbehaltlosen Umgang mit dem Klientel der Straffälligenhilfe
vorhanden sein sollte: Teamfähigkeit, selbständiges Arbeiten
wünschenswert wäre: Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung und Supervision
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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Letztes Update:
04.09.2025
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