Im Kreisjugendamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung zu besetzen:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
### Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
*** Betreuung, Beratung und Begleitung straffälliger Jugendlicher/Heranwachsender vor der Gerichtsverhandlung mit dem Ziel der Umgehung eines gerichtlichen Verfahrens**
- Anamnese und Diagnose zur sozialen Situation unter Einbeziehung des gesamten Umfeldes
- Beratungstätigkeit gegenüber Eltern, Jugendlichen und Heranwachsenden
- Prüfung des Hilfebedarfs
*** Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren**
- Erarbeitung einer sozialpädagogischen Stellungnahme
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen bei Amts- und Landgerichten sowie an vereinfachten Jugendverfahren
*** Betreuung nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens (Resozialisierung)**
- Entwicklung eines Systems von Möglichkeiten für die Erfüllung gerichtlicher Weisungen einschließlich deren Kontrolle
- Vermittlung an Träger zur Erfüllung der Weisungen und Auflagen beziehungsweise Unterstützung anbieten
- Kontrolle über die Erfüllung der Weisungen und Auflagen und Meldung an Gericht beziehungsweise Staatsanwaltschaft
- Vermittlung an freie Träger zur Unterstützung bei Täter-Opfer-Ausgleichen
- Betreuung inhaftierter Jugendlicher/Heranwachsender
- Leisten von Haftentscheidungshilfen
- Eingliederungshilfen bei Haftentlassung
*** Öffentlichkeitsarbeit/Statistik**
*** Kontaktaufnahme mit zuständigen Jugendämtern bezüglich Informationen über Entwicklung, Persönlichkeit, Umwelt des Beschuldigten**
### Ihr Profil:
- grundständiges Studium (Diplom oder Bachelor) in der Fachrichtung Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise Äquivalenzbescheinigung
- ausgeprägtes Maß an Kommunikations- und Organisationsfähigkeit, Moderationsfähigkeit, Belastbarkeit sowie Diskretion/Loyalität
- Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke, sofern kein Dienst-Pkw zur Verfügung steht und die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln unzweckmäßig ist
- Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
- Bereitschaft, sich an der Rufbereitschaft des Kreisjugendamtes zu beteiligen
- Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
### Unser Angebot:
- tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe S 12 der Entgeltordnung des TVöD-VKA
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- iinteressantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
- betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
- betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Gerichtshilfe Herrn Harras unter der Telefonnummer 03521 725-3271.
Voraussetzung für eine Einstellung ist kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie der Diplom-, staatlichen Anerkennungsurkunde und gegebenenfalls der Feststellung der Gleichwertigkeit/Nachdiplomierung. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen **bis spätestens 01.10.2025;** über unser Karriereportal unter [www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibungen](https://www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibungen) einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage [www.kreis-meissen.de](https://www.kreis-meissen.de/). Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
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Letztes Update:
06.09.2025
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