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OPROMA
comp 33647 Bielefeld - Deutschland
Altenpflegehelfer/in Arbeit Teilzeit Vormittag ab 10.09.2026
Beschreibung
Du suchst ein Team, in dem du Verantwortung übernehmen kannst und dir Menschen auf Augenhöhe begegnen? Dann starte im Seniorenzentrum Rosenhöhe in Bielefeld mit 30 Wochenstunden (geringere Stundzahl g...
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Arbeitgeber: AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.

Du suchst ein Team, in dem du Verantwortung übernehmen kannst und dir Menschen auf Augenhöhe begegnen? Dann starte im Seniorenzentrum Rosenhöhe in Bielefeld mit 30 Wochenstunden (geringere Stundzahl ggf. möglich) – in einem Arbeitsumfeld, das menschlich, strukturiert und wirklich wertschätzend ist. Unterstützung der Pflegefachpersonen bei der Betreuung und ganzheitlichen Versorgung unserer Bewohner*innen Durchführung der Grundpflege sowie Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, Mobilität und im Alltagsgeschehen  Fachgerechte Durchführung delegierbarer Behandlungspflege gemäß Delegationskonzept der AWO OWL Mitwirkung im Pflegeprozess durch enge Zusammenarbeit mit den Pflegefachpersonen  Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen und relevanten Beobachtungen Eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachassistenz oder eine 1-jährige Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflege Offenes, zugewandtes Auftreten und Freude an der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen Einen wertschätzenden, freundlichen Umgang mit Bewohner*innen sowie im Team Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Arbeiten in einer 5-Tage-Woche Kurzfristiges Einspringen vergüten wir mit bis zu 80€ Kurzfristige Dienstwechsel berechnen wir mit einem Zuschlag Jahressonderzahlung von 90% Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung Wir freuen uns auf deine Bewerbung. Gut zu wissen:  Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
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Ref-Nr.: 12976288
Aktualisiert: 11.09.2026
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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