Arbeitgeber: AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
In unserem Kinderhaus Senne begleiten wir Kinder mit und ohne Behinderungen individuell und liebevoll. Unser interdisziplinäres Team arbeitet heilpädagogisch und inklusiv. Wir suchen zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine: Physiotherapeut*in (m/w/d) Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 7a. Durchführung physiotherapeutischer Behandlungen und Erstellung individueller Förder- und Therapiepläne Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Förderung motorischer, sensorischer, kognitiver und sozialer Fähigkeiten Hilfsmittelversorgung und Anpassung (z. B. Schreibhilfen, Greifhilfen) Beratung und Anleitung der Eltern zur Unterstützung der kindlichen Entwicklung Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften, Therapeut*innen Fachgerechte Dokumentation der Therapieverläufe und Teilnahme an Teambesprechungen Abgeschlossene physio-/ergotherapeutische Ausbildung Berufserfahrung erwünscht Kommunikationsstärke, Teamorientierung und soziale Kompetenz Selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie Identifikation mit den AWO-Werten und Kinderrechten Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehenDeine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
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