Beschreibung
**Stellenbeschreibung**
### 1. Stellenbezeichnung und -eingruppierung
Praxisanleiter im Bereich der ambulanten Altenhilfe
### 2. Ziele der Tätigkeit
Ziele der Tätigkeit sind:
Ø Die Kund*innen erhalten eine qualifizierte, ganzheitliche, aktivierende und kostenbewusste Pflege und Begleitung.
Ø Eine geplante, fachgerechte, sachbezogene und die Würde des Menschen respektierende pflegerische und medizinische Versorgung, Beratung und Begleitung der Kund*innen in der Häuslichkeit ist sichergestellt. Diese Beratung umfasst auch die pflegenden Angehörigen.
Ø Die Pflegequalität und der Gesundheitsschutz der zu Pflegenden ist sichergestellt.
Ø Die Pflegequalität ist durch eine enge Kooperation mit Vertreter*innen anderer Gesundheitsberufe abgesichert, hierzu gehören Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Mitarbeiter*innen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, u.a.
Ø Anleitung der Auszubildenden.
### 3. Zuordnung der Stelle
Wird vertreten von: anderen Pflegefachkräften
Weisungsbefugt: Pflegekräfte in der Ausbildung
Pflegehilfskräfte
### 4. Vorgesetzte*r
Der/die Stelleninhaber*in ist disziplinarisch und fachlich dem/der Pflegedienstleitung des ambulanten Dienstes nachgeordnet.
### 5. Unmittelbar nachgeordnete Mitarbeitende
Pflegekräfte in der Ausbildung
Pflegehilfskräfte
### 6. Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Erfordernissen der Stelle und den gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen.
### 7. Aufgaben und Befugnisse
Grundsätzlich ist es die Aufgabe aller in der Region angesiedelter Stellen, im Rahmen der jeweiligen Funktion die Zusammenarbeit und Vernetzung intern und extern zu fördern, vorhandenes Wissen zu nutzen, neues Wissen zu entwickeln und weiterzugeben und für eine Umsetzung der vorgegebenen Standards zu sorgen.
Die Aufgabenerfüllung erfolgt auf dem aktuellen Stand des Wissens und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Einbeziehung ökonomischer sowie ökologischer Notwendigkeiten.
Zu den Aufgaben, die das Gepräge der Stelle bestimmen, zählen folgende, eigenständig in Zusammenarbeit mit allen Fach- und Funktionsgruppen wahrzunehmende Aufgaben:
Ø Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation einer ganzheitlichen bezugs-, ressourcen- und bedürfnisorientierten Pflege
Ø Im Pflegeberufegesetz (PflBG §4) definierte Vorbehaltsaufgaben, die nicht an andere Berufsgruppen übertragen werden können, das sind
- die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs,
- die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Ø Umsetzung von ökonomischen und ökologischen Aspekten im Arbeitsprozess
Ø Sicherstellung der Dienstleistungsqualität im Rahmen der vorgegebenen Qualitätsziele
Ø Umsetzung medizinisch und pflegewissenschaftlich anerkannter Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken
**Dies beinhaltet im Einzelnen:**
**Fachlichkeit**
**Pflegeleistungen**
**Pflegeprozess**
**Pflegedokumentation**
- Informationssammlung, Planung, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses unter Einbeziehung der Kund*innen sowie Bezugspersonen
- Durchführung der geplanten Pflege und Betreuung im Rahmen des Pflegeprozesses einschließlich des korrekten Führens der Pflegedokumentation
- Vorbereitung, Initiierung und Begleitung von MDK-Begutachtungen
- Durchführung ärztlicher Anordnungen/Verordnungen im Rahmen der Mitarbeit bei ärztlicher Therapie und Diagnostik nach jeweils aktuellem Stand pflegerischer Erkenntnis
- Begleitung und Pflege von Menschen in besonderen Lebens- und Krankheitssituationen, z.B. Demenzerkrankte, Sterbende usw.
- Ausführung der Tätigkeit auf dem Stand pflegerischer Erkenntnis, z.B. der geltenden Expertenstandards und der Prozessbeschreibungen aus dem QMH
- Einleiten von Sofortmaßnahmen im medizinischen Notfall
- Übernahme von Ruf-/Bereitschaftsdiensten sowie die Durchführung von Einsätzen bei einem Notruf
**Hygiene-anforderungen**
- Einhaltung und Umsetzung der geltenden Hygiene- und Arbeitssicherheitsvorschriften
**Fort- und Weiterbildung**
- Teilnahme an den Pflichtfortbildungen
- Notfallmaßnahmen
- Hygienemaßnahmen (u.a. RKI-Empfehlungen, Hände-desinfektion)
- Umsetzung der Expertenstandards
- Arbeitssicherheit
- Brandschutz
- Teilnahme an weiteren, bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildungen zur Erhaltung und Erweiterung der pflegefachlichen Kompetenzen
**Ökonomisches/ Ökologisches Handeln**
· Zuständig für die leistungsgerechte Pflegeeingraduierung der Kund*innen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
· Mitwirkung bei der fachgerechten Bevorratung und dem sparsamen Verbrauch von Pflege- und allen anderen Arbeitsmaterialien
**Qualitätsmanagement**
· Durchführung und Weiterentwicklung der verbindlichen Vorgaben der Qualitätsmanagementhandbücher
· Mitwirkung bei der Erbringung von Verbesserungsvorschlägen
· Mitarbeit in Qualitätszirkeln, Arbeitskreisen und Workshops, etc. auf Vorschlag der Pflegedienstleitung
**Beschwerdemanagement**
· Entgegennahme von Beschwerden
· Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen des gültigen Verfahrens
**Kommunikation, Gremienarbeit, Repräsentation**
**Information und Kontaktpflege**
· Informationsweitergabe und aktive Teilnahme im Rahmen der gesetzten Kommunikationsstruktur, insbesondere Teilnahme an Teamsitzungen, Dienstbesprechungen usw.
· Beschaffung aller Informationen für die Erfüllung der Aufgaben
· Führen von Übergabebüchern
· Informationsweitergabe an Ärzte, sonstige Therapiebeteiligte sowie andere interne und externe Berufsgruppen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
**Angehörigenarbeit**
· Kontaktpflege, Kommunikation und Kooperation mit Bezugspersonen und rechtlichen Betreuern
· Pflegerische Beratung und Anleitung von Kund*innen, Angehörigen sowie Bezugspersonen
**Mitarbeit**
**Fachliche Anleitung und Kontrolle**
· motivierende Unterstützung der fachlich nachgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
· fachliche Anleitung und Kontrolle der nachgeordneten Mitarbeiter*innen im Hinblick auf Ausführung und Ergebnis (Pflegehilfskräfte, Auszubildende)
· Anleitung und Einarbeitung von neuen Mitarbeiter*innen
- ggf. Praxisanleitung für Altenpflegeschüler*innen und (externe) Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung
· kollegiale fachliche Beratung anderer Fachkräfte
**Dienst- und Urlaubspläne**
· Mitwirkung bei der bedarfsorientierten Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen
**Fort- und Weiterbildung**
· Bereitschaft zur ständigen Schulung/Fortbildung, ggf. auch außerhalb der Arbeitszeit
· Bereitschaft zur Annahme von Beratung durch andere Pflegefachkräfte
· Weitergabe von erlerntem Wissen an Kolleginnen und Kollegen
Aus den Aufgaben können sich weitere Teilaufgaben und weitere Arbeitsschritte ergeben, die nicht im Detail aufgelistet sind, sondern sich aus dem Zusammenhang ergeben.
### 8. Sonstige Aufgaben
Dem/der Stelleninhaber*in können darüber hinaus gelegentlich andere oder zusätzliche, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden.
Im Zweifelsfall erfolgt die Klärung mit dem/der Vorgesetzten nach Punkt 6.
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