Beschreibung
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die
aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige,
verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der
besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität,
Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.
Im Amt für Jugend und Soziales (Amt 50), Abteilung Grundsatz / Recht der
Stadt Frankfurt (Oder) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeiter/-in Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d)
zu besetzen.
Die Besetzung der Stelle erfolgt möglichst in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).
Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller
Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle
Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter,
Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Der künftige Aufgabenbereich umfasst:
1. Gewährung von finanziellen Leistungen der Jugendhilfe bei ambulanten,
teilstationären und stationären sozialpädagogischen und erzieherischen Hilfen
(sozialpädagogische u. erzieherische Leistungen) in und außerhalb von
Einrichtungen, u. a.:
- Erteilung von Kostenzusicherungen / Bescheiderteilung Gewährung von Hilfen
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Gewährung von Krankenhilfe, einmaligen Beihilfen und Zuschüssen
- Prüfen und Buchen von Eingangsrechnungen/Leistungsnachweise
- Beachtung von Freihaltekosten
2. Heranziehung zu d. Kosten gem. §§ 90 bis 94 SGB VIII, u. a. durch:
- Prüfen der Kostenbeitragsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen
- Ermittlungen/Auskunftsersuchen unter Beachtung von § 97 a SGB VIII
- Berechnung unter Beachtung der KostenbeitragsVO, Festsetzung und
Bescheiderteilung
- Zahlungsanweisungen für Ausgangsrechnung
- Überwachung der Einzahlungen
- Niederschlagung, Stundung, Erlass, Mahnsperren
3. Überleitung von Ansprüchen gemäß § 95 SGB VIII und Vornahme von
Ersatzansprüchen gegenüber Dritten / Verfolgung sonstiger Ansprüche;
Feststellung von Sozialleistungen gemäß §§ 89 bis 89 h SGB VIII gegenüber
anderen Jugendhilfeträgern und sonstigen Dritten; Bearbeitung von offenen und
privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen / Altlasten
4. Widerspruchsbearbeitung
5. Prüfung und Entscheidung zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nach
den §§ 85 und 87 SGB VIII bei der Gewährung von Leistungen gemäß §§ 13, 19 bis
42 SGB VIII.
6. Mitwirkung im Hilfeplanverfahren
7. Unterstützung des Fach- und Finanzcontrolling, insb. Mittels sorgfältiger
und detaillierter Erfassung und Aufbereitung statistischer Daten bzw.
Kennzahlen / Indikatoren aus dem Aufgabenbereich
Wir bieten:
- eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen
Dienstes in derEntgeltgruppe 9b.
- zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte
Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
- 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
- monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
- einen jährlichen Teamtag
Wir erwarten:
- Abschluss mit Befähigung für den gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienst vorzugsweise z.B. Bachelor of Arts Rechts- und
Verwaltungswissenschaften, Bachelor öffentliche Verwaltung Brandenburgoder
Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in, Diplomverwaltungswirt/-inoder
Verwaltungsbetriebswirt/-inoder sonstige anerkannte Befähigung für den
gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst z.B. Angestelltenlehrgang II
Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.
Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben,
richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagenbis zum 02.11.2025an
die
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für zentrale Dienstleistungen
Abteilung Personal/ Organisation
Postfach 1363
15203 Frankfurt (Oder)
oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an:
personalverwaltung@frankfurt-oder.de
Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur
gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt
werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem
halben Jahr vernichtet.
Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur
Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der
Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.