Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Sachbearbeiter*in (w/m/d)
für die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen
(Kennziffer 41/0045)
in der Abteilung 41/4 - Wohnungswesen - im Fachbereich Soziales.
Die Aufsicht für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW). Das Gesetz enthält unter anderem ordnungsrechtliche Vorgaben für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen et cetera), personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Bewohnerbeiräte et cetera).
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungsbetreiber*innen und ist Ansprechpartnerin für Anregungen und Beschwerden.
Durchführung der umfassenden Prüf- und Beratungstätigkeiten auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) sowie der dazu ergangenen Rechtsverordnungen und Weisungen, insbesondere
Heimaufsicht im Rahmen der Begehungen bzw. bei Beschwerden oder bei Bekanntwerden pflegerischer Mängel
Inaugenscheinnahme des Bewohners / der Bewohnerin
Prüfung der gesamten pflegerischen Versorgung des Bewohners / der Bewohnerin insbesondere hinsichtlich Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hygiene, Pflegehilfsmitteln und ärztlichen Verordnungen
Qualitätskontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen
sach- und fachgerechte Beratung des Pflegepersonals, der Pflegedienstleitung und der Heimleitung
Abschließende Beurteilung
Teilnahme an Sitzungen
Mitwirkung in Arbeitskreisen
Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung
einen erfolgreichen Abschluss zur/zum examinierten Krankenschwester/Krankenpfleger oder zur/zum examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder zur/zum examinierten Altenpfleger*in
mehrjährige Berufserfahrung im stationären und/oder ambulanten Pflegebereich und ggf. Wahrnehmung von Leitungsaufgaben
Erfahrung im Qualitätsmanagement (konzeptionelle Prüfung und Beratung)
Administrative Fähigkeiten, wie das Erstellen von Konzepten, Gutachten und Schriftsätzen
Fertigkeiten im Umgang mit einer EDV-unterstützten Arbeitsumgebung (Microsoft Word, Excel, PowerPoint, Access)
Wünschenswert ist:
die langjährige Berufserfahrung im stationären (!) Pflegebereich
Berufserfahrungen in der Beatmungspflege
eine abgeschlossene Basisqualifikation zur Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung oder die Bereitschaft, eine entsprechende Basisqualifikation berufsbegleitend zu erwerben
Weiterbildungen im Bereich Qualitätsmanagement
die Motivation und Bereitschaft auch außerhalb der üblichen Zeiten zu arbeiten
Hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben sollen folgende Kompetenzprofile besonders ausgeprägt sein:
Grundlage unserer Erwartungen ist das Kompetenzmodell der Stadt Herne, das Sie unter www.herne.de/kompetenzmodell einsehen können.
Die Besetzung der Vollzeitstellen ist grundsätzlich in Teilzeitform (Job-Sharing) möglich. Bei der Funktionsübertragung auf zwei in Teilzeit beschäftigte Mitarbeitende können nach Absprache aller Beteiligten bestimmte Arbeitszeitmodelle festgelegt werden.
Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und die Vielfalt der Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft. Für ihr beispielhaftes Handeln wurde die Stadtverwaltung Herne 2025 zum dritten Mal in Folge mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer B...
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle
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Letztes Update:
28.08.2025
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