Beschreibung
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist beim **Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen** (LfV Sachsen) in Dresden im Referat 12 Personal, Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
**Sachbearbeiter (m/w/d) Einkauf und Bestandsverwaltung**
unbefristet zu besetzen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden ist Teil des Verfassungsschutzverbundes in Deutschland, der sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Die Aufgabe des LfV Sachsen ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland unterhalten der Bund und die 16 Länder jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, die eng zusammenarbeiten.
Für die Tätigkeit in den Aufgabengebieten **Einkauf, Vergabe, Kfz-Management** beim LfV Sachsen suchen wir zur Sicherung des Spezialwissens einen Sachbearbeiter (m/w/d), der sich bis zum Ausscheiden des erfahrenen, langjährigen Stelleninhabers umfassend in den Dienstposten einarbeitet und den Verantwortungsbereich dann längerfristig übernimmt. Der Dienstposten ist der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet.
**Sie sind verantwortlich für:**
· Vergabeverfahren nach der VOL und nach dem Sächsischen Vergabegesetz (Vergabestelle),
· die fachliche Anleitung der Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Einkauf und Bestandsverwaltung des LfV Sachsen,
· die Beratung der Fachbereiche und der Amtsleitung in Angelegenheiten des Einkaufs und der Bestandsverwaltung,
· Haushaltsüberwachung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Rechnungswesen im Vergabebereich,
· regelmäßige mittelfristige Planung und Ausstattung des LfV Sachsen mit Dienstfahrzeugen,
· das Vertragsmanagement des LfV Sachsen,
· die Mitwirkung bei der Einführung von elektronischen Fachverfahren für den Haushalt und für den Vergabebereich,
· Haushaltssachbearbeitung im Vertretungsfall sowie
· die Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen und Statistiken.
**Sie sollten sich bewerben, wenn Sie (zwingende Voraussetzung, bitte Nachweis beifügen):**
· die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder Verfassungsschutzdienst oder digitale Verwaltung **oder**
· die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik oder in der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung, Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst **oder**
· einen mit einem Bachelor- oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossenen Hochschulstudiengang der Allgemeinen Verwaltung an einer deutschen Verwaltungsfachhochschule, sofern durch den Abschluss nicht bereits eine Laufbahnbefähigung erworben wurde, **oder**
· einen mit einem Bachelor- oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossenen Hochschulstudiengang, vorzugsweise in einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften oder der Finanzwissenschaft
besitzen.
**Von Vorteil sind (wünschenswert):**
· Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen,
· sicheres und selbstbewusstes Auftreten,
· ein verstärktes Interesse an diversen IT-Anwendungsprogrammen,
· ein hohes Maß an mündlicher und schriftlicher Kommunikationsfähigkeit,
· Organisationsgeschick und Teamfähigkeit,
· der Besitz des Führerscheins der Klasse B.
Weiterhin sollten Sie selbstständig und ergebnisorientiert arbeiten und Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein mitbringen und über eine schnelle Auffassungsgabe und Leistungsbereitschaft verfügen. Die Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung und zur Teilnahme an mehrwöchigen Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Geeignete Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer **erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)** nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten des LfV Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
**Wir bieten Ihnen:**
· einen Dienstposten, welcher nach **Besoldungsgruppe A 11** bewertet ist bzw. der bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis zunächst auf Probe in der Besoldungsgruppe A 9 mit Aufstiegschancen bis Besoldungsgruppe A 11 ermöglicht,
· ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in **Entgeltgruppe 10**, wobei sich die Zuordnung der Erfahrungsstufe nach den Berufserfahrungen der Bewerber (m/w/d) richtet,
· eine Verfassungsschutz- bzw. Sicherheitszulage in Höhe von monatlich 191,73 Euro (in Besoldungs - gruppe A 9 sind es 153,39 Euro) (jeweils brutto),
· **30 Urlaubstage** pro Jahr; zusätzlich sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei,
· im Beschäftigtenverhältnis eine Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung,
· einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen,
· flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) sowie Arbeitszeitausgleich,
· die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Job-Tickets,
· ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot auf dem Behördenareal sowie
gezielte Fortbildungen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung**.**
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d), die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Der Dienstposten ist für Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen geeignet.
Das LfV Sachsen ist bestrebt, den Anteil von Frauen in der staatlichen Verwaltung zu erhöhen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
Die datenschutzrechtliche Information zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf der Folgeseite.
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Bewerber beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
zur Bewerberdatenverarbeitung
1
Verantwortlicher:
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Postfach 100 242
01072 Dresden
E-Mail:
personal@lfv.smi.sachsen.de
Telefon:
0351/8585-0
2
Datenschutzbeauftragte/r:
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen
E-Mail:
datenschutz@lfv.smi.sachsen.de
Telefon:
0351/8585-113
3
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Bewerbungsverfahren
Bewerbermanagement; Auswahl und Bindung von Personal
4
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Artikel 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG
5.1
Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden.
5.2
Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:
Sofern das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen lediglich künftige Beschäftigungsdienststelle ist, werden die personenbezogenen Daten der personalverwaltenden Dienststelle offengelegt.
Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage derer Beteiligungsrechte offengelegt.
6
Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert.
7
Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)
8
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Maternistraße 17
01067 Dresden