DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Kasse
Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung
Arbeit
Vollzeit
ab 12.10.2026
Anzeige
Beschreibung
Im Sachgebiet Finanzen der Gemeinde Möser ist eine Stelle, ab sofort als
**Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Kasse**
krankheitsbedingt
**Entgeltgruppe 6 TVöD** für Beschäftigte zu besetzen. Die wöc...
**Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Kasse**
krankheitsbedingt
**Entgeltgruppe 6 TVöD** für Beschäftigte zu besetzen. Die wöc...
Vollständige Beschreibung anzeigen:
Arbeitgeber: Gemeinde Möser
Im Sachgebiet Finanzen der Gemeinde Möser ist eine Stelle, ab sofort als**Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Kasse**
krankheitsbedingt
**Entgeltgruppe 6 TVöD** für Beschäftigte zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt **39 Stunden (Vollzeit)** Die ausgeschriebene Stelle ist befristet zu besetzen.
**Voraussetzungen**
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung oder Beschäftigtenlehrgang 1 oder Finanzbuchhalter, Buchhalter
- erwartet werden anwendungsbereite Kenntnisse einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wünschenswert Bereich Doppik
- Führerschein Kl. B (Kopie Führerschein)
- anwendungsbereite PC-Kenntnisse
- hohe fachliche und soziale Kompetenz
- strukturierte, zuverlässige, selbstständige und umsichtige Arbeitsweise
- kooperativer Arbeitsstil und Teamfähigkeit
- Loyalität sowie sicheres, überzeugendes und höfliches Auftreten
- eine zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise verbunden mit guter Kommunikationsfähigkeit und Organisationsvermögen vervollständigen die Anforderungen auf außerfachlicher Ebene
**Aufgabengebiet u.a.**
- Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs
- Kontoauszüge prüfen und zur Buchung vorbereiten
- Klärung nicht eindeutiger Überweisungen und Zahlungsdifferenzen
- Belegablage
- Handvorschüsse abrechnen
- Kontrolle und Feststellung des Tagesabschlusses
**Wir bieten:**
- eine Vergütung **Entgeltgruppe 6** des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Anerkennung bislang erworbener Erfahrungsstufen in gleichwertigen Einsatzbereichen bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes
- attraktive Arbeitsbedingungen in einem motivierten und kompetenten Team
- Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit
- einen sicheren und wirtschaftsunabhängigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
- Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke der Altersvorsorge
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- umfangreiche Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
- kostenfreie Parkmöglichkeiten vor Ort
Weitere Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet erteilt Frau Krawzoff, FB 1, SGL Allgemeine Verwaltung.
Die vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte **ausschließlich** über das **Bewerberportal** der Gemeinde Möser bis zum **25.10.2026** ein.
Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Allgemeine Hinweise:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Bewerbungen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Der Kassenverwalter, sein Stellvertreter und andere Beschäftigte der Kommunalkasse dürfen untereinander und mit dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB, Bürgermeister), einem Beigeordneten, einem Stellvertreter des HVB, dem Leiter des Finanzwesens der Kommune sowie dem Leiter und den Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes nicht bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert oder durch die Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sein. Entsteht der Hintergrund im Laufe der Amtszeit, so sind die Amtsgeschäfte anderweitig zu verteilen. Der Hinderungsgrund der Schwägerschaft entfällt mit der Auflösung der sie begründenden Ehe oder der Auflösung der sie begründenden eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 116 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt).
gez.
Simon
Bürgermeister
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Ref-Nr.: 13857460
Aktualisiert:
15.10.2026
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
weitere Infos Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachte: OPROMA ist nicht der Anbieter dieser Stelle und kann keine Auskünfte geben.
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