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OPROMA
comp 06366 Köthen (Anhalt) - Deutschland
Verwaltungswissenschaftler/in Arbeit ab 22.10.2026
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Beschreibung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes

Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und

dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregio...
Vollständige Beschreibung anzeigen:

Arbeitgeber: Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes

Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und

dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In

die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die

Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener

Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die

Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung.

Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es

lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder

mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in

der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und

Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds.

Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.



Öffentliche Stellenausschreibung



Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Kinder, Jugend und

Familie schnellstmöglich die Stelle



Sachbearbeitung



Unterhaltsbeistand/Urkundsperson (m/w/d)



befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung (voraussichtlich bis

01/2028) in Vollzeit bzw. Teilzeit mit mindestens 26 Wochenstunden zu besetzen.

Der Einsatzort ist derzeit in Bitterfeld.



Aufgabenschwerpunkte



Unterhaltsberatung





- Beratung und Unterstützung von Müttern oder Vätern bei der Geltendmachung

von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gem. § 18 Abs. 1 SGB VIII

- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21.

Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gem. § 18 SGB VIII

- Beratung über die Beantragung einer Beistandschaft sowie deren Rechtsfolgen



Beistandschaften





- weisungsfreie und eigenverantwortliche Geltendmachung von

Unterhaltsansprüchen

- selbständige Erarbeitung von Klageschriften, Stellungnahmen zu

Klageerwiderungen der Gegenseite, Vertretung der Klage beim zuständigen

Amtsgericht durch die Teilnahme an Terminen, Entscheidungsfindung während der

Verhandlung über zu stellende Anträge unter Beachtung der geltenden

gesetzlichen Regelungen, wie insbesondere des BGB, der ZPO und des FamFG

- Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Unterhaltsberechtigten,

z.B. durch die eigenverantwortliche Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen

zur Beitreibung des Unterhalts

- Ermittlung des Mehr- bzw. Sonderbedarfs

- Berechnung des Betreuungsunterhaltes gem. § 1615l BGB

- selbständige Verwaltung von Personenkonten durch Annahme, Kontrolle und

Weiterleitung der beigetriebenen Unterhaltsgelder



Beurkundungen





- weisungsfreie Urkundstätigkeit

- Beurkundungen nach § 59 SGB VIII (insbesondere Vaterschaftsanerkennungen,

Zustimmungserklärungen, Verpflichtungserklärungen zum Unterhalt,

Sorgeerklärungen)

- Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister nach § 58 SGB

VIII

- Führen des Sorgeregisters nach § 58 SGB VIII

- Pflege der Register (Sorge-, Vaterschafts- und Unterhaltsregister)

- Titelumschreibungen für Jobcenter und Unterhaltsvorschusskassen und

sonstigen Behörden, auf die Unterhaltsansprüche von Gesetzes wegen übergehen



Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr

Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.



Anforderungsprofil





- abgeschlossenes grundständiges Studium in den Fachrichtungen Öffentliche

Verwaltung, Verwaltungsökonomie, Verwaltungswissenschaften, Sozialverwaltung,

Sozialversicherung bzw. vergleichbaroder

- abgeschlossenes grundständiges Studium mit dem Schwerpunkt Recht oder

- Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs B II (Verwaltungsfachwirt/-in)



wünschenswert:





- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit

- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen

- hohe Team- und Konfliktfähigkeit

- hohes Maß an Selbstständigkeit

- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW



Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle mit der Möglichkeit einer

Teilzeitbeschäftigung von mindestens 26 Wochenstunden. Die Entgeltgruppe

richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

(TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9c

TVöD.



Wir bieten Ihnen





- eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband

Sachsen- Anhalt (KVSA)

- ein betriebliches Gesundheitsmanagement

- flexible Arbeitszeitregelung

- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

- Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres

Aufgabenbereiches

- eine umfassende Einarbeitung



Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von

Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.



Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt

berücksichtigt.



Bitte bewerben Sie sich bis zum 12.11.2026 über unser Bewerberportal.



Dies finden Sie unter:

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.htmloder senden Sie Ihre

Bewerbungsunterlagen im PDF-Format anstellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de.





Hinweis:



Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden

keine Zwischennachrichten ausgefertigt.



Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen,

werden nicht übernommen.





G r a b n e r



Landrat



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Ref-Nr.: 14064388
Aktualisiert: 25.10.2026
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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