Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und möchten einen Job im sozialen Bereich? Als Schulbegleiter*in/Integrationshelfer*in in einer Schule unterstützen Sie die Fachkräfte und Lehrer*innen bei einfachen, nicht pädagogischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und ermöglichen die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Dazu zählen Kinder und Jugendliche mit Down-Syndrom, Aufmerksamkeitsdefiziten, mit Hyperaktivitätsstörungen, Sprachstörungen und Legasthenie, Formen des Autismus, seelischen sowie körperlichen Behinderungen. Die Assistenzleister*innen agieren für die betreffenden den/die betroffene(n) Schüler/Schülerin als Hilfs- und Kommunikationsmittel und bieten Hilfestellungen an, um die altersgerechte Teilhabe am Schullalltag zu gewährleisten. Zudem erfolgt die schulische Begleitung durch die Schulbegleiter*innen/Integrationshelfer*innen vor dem Hintergrund, die klassenbezogenen Aufgaben der Lehrkraft anzunehmen und zu verarbeiten. Die Begleitung der Schüler*innen durch den*die Assistenzleister*in findet in allen Schulformen (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien, Förderschulen) statt. Die Assistenzleister*innen agieren für den/die betroffene(n) Schüler/Schülerin als Hilfs- und Kommunikationsmittel und bieten Hilfestellungen an, um die altersgerechte Teilhabe am Schullalltag zu gewährleisten. Folgende Dinge gehören zu Ihren Aufgaben: Mobilitätshilfe Hilfe bei der Strukturierung des Schulalltages Unterstützung bei der Aneignung der Lerninhalte der Angebote im Klassenverband feinmotorische Unterstützungsleistungen (Schreibhilfe) pflegerische und medizinische Versorgungstätigkeiten Persönlichkeit fördern und schrittweise zur größtmöglichen Selbständigkeit motivieren konkreten Aufgaben richten sich jeweils nach den persönlichen Erfordernissen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Hilfebedarf des Kindes und wird durch das Amt festgelegt. Empathie Durchsetzungsfähigkeit Belastbarkeit Teamfähigkeit ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein Erfahrungen im Umgang mit Personen/Familien mit Unterstützungsbedarf allgemeine Beratungs- und Anleitungsfähigkeiten sind wünschenswert kommunikative und organisatorische Fertigkeiten Führerschein Klasse B sowie eigenes Fahrzeug sind erforderlich Für die Durchführung der Assistenzleistungen (Integrationshelfer*in) ist keine Fachqualifikation notwendig. eine angenehme Arbeitsatmosphäre +/-30 Wochenstunden Bezahlung nach AWO-Tarif Thüringen 2 Sonderzahlungen jährlich 30 Tage Urlaub Gesundheitsmanagement betriebliche Altersvorsorge/VWL Mitarbeiterevents
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
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Letztes Update:
05.10.2025
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