Beschreibung
Bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich "Amt für Familie, Soziales und Integration" folgende Stelle zu besetzen:
## **Sozialarbeiter / Sozialpädagoge / Pädagoge für die Kinder- und Jugendarbeit Teilzeit (20 Std./Woche), befristet bis 31.12.2031**
**Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:**
- Planung, Organisation und Durchführung von freizeitpädagogischen Angeboten sowie Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche, vorwiegend im Grundschulalter
- Akquise, Begleitung und Schulung von Ehrenamtlichen
- Unterstützung und Mitarbeit bei Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Begleitung des Jugendparlaments und von jugendpartizipativen Angeboten
- Begleitung von digitalen Betreuungsformaten
- Mitarbeit bei Arbeitsgruppen, die die Kinder- und Jugendarbeit betreffen
Änderungen und Erweiterungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
**Sie bringen mit:**
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom) im Bereich soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik oder vergleichbar oder im Studium befindliche Personen mit zeitnahem Abschluss
- Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung wünschenswert
- Grundkenntnisse im Bereich des Sozialrechts (insb. SGB VIII, HKJGB, HGO)
- Eigenverantwortung und selbstorganisiertes Arbeiten
- Engagement, Flexibilität, Belastbarkeit, gute Kommunikationsfähigkeit
- wertschätzender und professioneller Umgang mit Menschen
- interkulturelle Kompetenz
- Führerschein der Klasse B wünschenswert
- EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen
- Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der Gleitzeiten
**Bewerbungen bitte bis zum 21.12.2025 ausschließlich über www.interamt.de**
Der Umgang mit kultureller Vielfalt gehört in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum Alltag. Wir fördern als vorurteilsfreier Arbeitgeber die Gleichstellung und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft.
Die berufliche Förderung von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung führt zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.