Arbeitgeber: Landratsamt Konstanz
Ausbildung Straßenwärter*in
Ihre Ausbildung beginnt mit einer Begrüßungswoche; regelmäßige Azubi-Events und zusätzliche Vorteile sorgen für einen guten Start.
Sie sind gerne an der frischen Luft, packen gerne kräftig mit an und interessieren sich für Fahrzeuge und technische Geräte? Dann ist die Ausbildung zur Straßenwärterin / zum Straßenwärter genau das Richtige für Sie. In der Praxis lernen Sie, wie Sie Leit- und Warneinrichtungen warten, Brücken und Stützpfeiler überwachen und Straßenschäden fachgerecht ausbessern. Ihr praktisches Wissen wird ständig auf dem neuesten Stand gehalten. Begleitend erhalten Sie Unterricht an der gewerblichen Berufsschule. Die Ausbildung beginnt am 1. September und dauert drei Jahre.
Während der Ausbildung verdienen Sie bereits Geld:
1. Jahr 1.368,26 Euro
2. Jahr 1.418,20 Euro
3. Jahr 1.464,02 Euro
Zu den weiteren Vorteilen gehören ein Rabattprogramm für viele Anbieter und Marken, Sport- und Gesundheitsangebote sowie Rabatte für Sport- und Fitnesseinrichtungen. Wir bezuschussen das Jobticket (bei Abschluss eines Jahresabonnements) und unterstützen Fahrradhelm- und -reparaturkosten. Die meisten Standorte sind zentral gelegen und gut angebunden. Zusätzlich erhalten Sie fünf freie Tage zur gezielten Prüfungsvorbereitung. Eine vielseitige Berufsausbildung und eine gute Azubi-Gemeinschaft mit gemeinsamen Aktivitäten und Events runden das Angebot ab.
Haben Sie das Zeug dazu? Bewerben Sie sich mit mindestens sehr gutem Hauptschulabschluss – am besten über unsere Online-Bewerbung. Bewerben Sie sich jetzt schon für den Start ab 1. September 2027; die Frist endet am 18. Oktober 2026.
Wir setzen uns für Chancengleichheit im Beruf ein und ermuntern Personen mit Migrationshintergrund, Menschen mit anerkannter Behinderung und Menschen in besonderen Lebenslagen sowie Bewerberinnen und Bewerber jeden Geschlechts, sich zu bewerben.Deine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
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