Beschreibung
Das Amt Brück bietet ab dem 01. August 2026 einen Ausbildungsplatz für die dreijährige Ausbildung zum / zur
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**Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)**
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**- Fachrichtung Kommunalverwaltung -**
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an.
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**Das erwartet Sie: **
- Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre
- Die Ausbildung ist in Praxis und Theorie unterteilt
- Die *praktische Ausbildung* absolvieren Sie in verschiedenen Fachbereichen und Sachgebieten des Amtes Brück
- Die *theoretische Ausbildung* findet sowohl an dem Oberstufenzentrum II in Potsdam (Berufsschule), als auch an der Brandenburgischen Kommunalakademie (dienstbegleitenden Unterweisungen) statt
- Folgende Ausbildungsinhalte werden Ihnen u.a. in verschiedene Lernfelder vermittelt:
- Kommunikation und Kooperation
- Die Berufsausbildung und der Ausbildungsbetrieb
- Arbeitsorganisation
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
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**Wenn Sie,**
- Mindestens über einen guten Abschluss der 10. Klasse beziehungsweise Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FORQ) verfügen
- eine gute Allgemeinbildung und Interesse an der örtlichen Gemeinschaft haben
- flexibel, team- und konfliktfähig sind
- Lernbereitschaft und großes Engagement zeigen, sich gut mündlich und schriftlich ausdrücken können und über Grundkenntnisse in der Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, sowie im Umgang mit PC verfügen
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dann bewerben Sie sich doch bis zum **31.12.2025** schriftlich bei uns **mit folgenden Unterlagen:**
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopien der beiden letzten Schulzeugnisse
- Gegebenenfalls Praktikums- oder sonstige Leistungsnachweise
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Bewerbungsanschrift:
**Amt Brück**
**Der Amtsdirektor**
**Kennwort: Ausbildung 2026**
**Ernst-Thälmann-Straße 59**
**14822 Brück**
Bewerbungen (zusammengefasst in einem PDF-Dokument) sind auch per E-Mail möglich unter: [**bewerbung@amt-brueck.de**](mailto:bewerbung@amt-brueck.de)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
gez.
Ryll
Amtsdirektor